Pressespiegel

Ende der Mediation - Weg frei für eine Gerichtsentscheidung

Vermittlung im Streit um Uferweg endgültig gescheitert

Keine gütliche Einigung im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee. Die Potsdamer Stadtverordneten haben in nicht-öffentlicher Sitzung einen Vorschlag des Mediators abgelehnt. Jetzt könnte das Gerichtsverfahren wieder anlaufen.

Floßaktion der Initiative „Griebnitzsee für Alle

Floßaktion der Initiative „Griebnitzsee für Alle" als Protest gegen die Ufersperren am Griebnitzsee. Quelle: Joachim Liebe

Babelsberg

Das Mediationsverfahren im Streit um einen offenen Uferweg am Griebnitzsee ist offenbar endgültig gescheitert. Am Mittwochabend haben die Stadtverordneten in nicht-öffentlicher Sitzung einen Vorschlag des Mediators abgelehnt. Nach einem Scheitern des ebenfalls seit Jahren laufenden Verfahrens ist damit zu rechnen, dass das Gerichtsverfahren wieder anläuft.

Der Vorschlag des Mediators sah folgendermaßen aus: Die Kläger – sprich: die Griebnitzsee-Anrainer mit Uferweg-Parzellen – erkennen den Bebauungsplan der Stadt an und nehmen ihre Normenkontrollklagen beim Oberverwaltungsgericht zurück. Im Gegenzug sollte die Stadt – so der Vorschlag – auf jedwede Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung des Bebauungsplans verzichten, insbesondere auf Enteignungen. Dies haben die Stadtverordneten aber nun abgelehnt.

Verhandlungen nur schriftlich – und „äußerst zäh“

Denn: In der Praxis hätte das bedeutet, dass der Uferweg zu bleibt. In den Erläuterungen zu dieser Vorlage heißt es: „Durch einen Verzicht auf zwangsweise Maßnahmen hat die Landeshauptstadt keinen wirklichen Einfluss mehr auf die Umsetzung des im Bebauungsplan festgesetzten Uferwegs. Die Herstellung des Uferwegs auf den Privatgrundstücken gelänge ausschließlich auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen.“ Mit dieser Strategie könne die Stadt vermeiden, „dass der Bebauungsplan einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit derzeit ungewissem Ausgang ausgesetzt“ werde.

Um die Öffnung des 2,8 Kilometer langen Uferstreifens mit dem Postenweg der früheren DDR-Grenztruppen wird bereits seit Jahren gestritten. Ein erster Bebauungsplan wurde 2009 vom Oberverwaltungsgericht kassiert, weil die privaten Interessen der Grundstückseigentümer durch die Stadt nicht genügend berücksichtigt worden waren. Kurz darauf sperrten erste Anrainer den Weg. Gegen den seit Ende 2012 rechtskräftigen Bebaungsplan Nr. 125 zur Schaffung eines durchgängigen Uferweges sind laut Stadt 25 Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig.

Auf Empfehlung des Gerichts verständigten sich die Eigentümer und die Stadt auf den Versuch eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens, das sich laut Stadt allerdings als „äußerst zäh“ erwies. Gemeinsame Gespräche habe es nicht gegeben, die Verhandlungen seien „im Wesentlichen schriftlich geführt“ worden. Nach einem ersten, vom Rathaus im Mai vorgeschlagenen Lösungsweg sollte der Mediator abschnittsweise Gespräche mit den Eigentümern führen, um den Uferweg Schritt für Schritt zu öffnen. Nach Rücksprache mit den Anwälten der Kläger kam im Oktober 2017 die Absage des Mediators.

Der Streit schwelt schon lange

Das Thema öffentlicher Uferweg am Griebnitzsee beschäftigt Öffentlichkeit und Gerichte schon sehr lange. 2009 kippte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen ersten Bebauungsplan der Stadt, der einen Uferpark vorsah. Die Stadt hätte den Wert des Privateigentums nicht ausreichend beachtet, so das Urteil der Richter. Die Folge: die ersten Anrainer sperrten den Weg. 2016 wurde ein neuer Bebauungsplan beschlossen, der einen durchgehenden Uferweg vorsieht. Doch auch dagegen haben Anrainer geklagt.

Bedingung des Mediators für die Fortsetzung seiner Tätigkeit war seine weitere Legitimation durch die Stadtverordneten und die Annahme seines Vorschlags. Unabhängig vom Mediationsverfahrens kam es laut Stadt in einem Fall zur Verständigung auf Eintragung eines Wegerechts.

In einem anderen Fall werde mit einem Anrainer über einen Flächentausch verhandelt. Mit vier Klägern werde über eine Kaufoption für städtische Flächen verhandelt, auf denen keine öffentliche Nutzung vorgesehen ist.

Von Ildiko Röd und Volker Oelschläger

Eskalation am Griebnitsee MAZ vom 27.6.2018

Eskalation am Potsdamer Griebnitzsee

Zum Osterfest 2009 errichten Anrainer des Griebnitzsees Barrikaden, die zum Teil bis heute stehen. Am Mittwoch entscheiden die Potsdamer Stadtverordneten über den Abbruch des laufenden Güteverfahrens mit den Blockierern.

Uferweg am Griebnitzsee - Schild Verbotsschild - Die Eigentümer bepflanzen den früheren Weg April 2009 Foto:MAZ/Bernd Gartenschläger

Uferweg am Griebnitzsee - Schild Verbotsschild - Die Eigentümer bepflanzen den früheren Weg April 2009 Foto:MAZ/Bernd Gartenschläger Quelle: MAZ

Babelsberg

Die Initiative Griebnitzsee für Alle lehnt eine Fortsetzung des Mediationsverfahrens mit den Blockierern des Uferweges ab. Das sagt Sprecher Walter Raffauf (59). Die Stadtverordneten sollen am Mittwoch über eine Verwaltungsvorlage abstimmen, nach der die Güteverhandlungen mit den Anrainern neu ausgerichtet würden.

Der Vorschlag des Mediators: Die Eigentümer akzeptieren den Bebauungsplan, die Stadt verzichtet dafür auf dessen „zwangsweise Durchsetzung“. Sollten die Stadtverordneten ablehnen, gingen die Verfahren zur Klärung ans Oberverwaltungsgericht zurück.

Bürgerinitiative: Mediationsverfahren „unsinnig“

Linke und SPD haben gegenüber MAZ bereits erklärt, dass sie dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen werden. Raffauf nennt den Vorschlag „absurd“: „Das Mediationsverfahren war aus unserer Sicht von Anfang an unsinnig.“ Denn das Verfahren für den Bebauungsplan, der 2016 von den Stadtverordneten beschlossen wurde, habe selbst schon eine Art Mediation dargestellt, „weil dabei ja bereits alle Interessen angehört wurden“.

Viele der Anrainer hätten danach „auch etwas bekommen“, unter anderem Bootshäuser und Stege, sagt Raffauf: „Die einen haben das, die anderen das, und da sind auch viele der Klagenden darunter.“ Nur die Stadt habe „absurderweise“ den durchgängigen Uferweg noch nicht zurück, der nach Ansicht der Initiative auch schon ein Entgegenkommen der Öffentlichkeit an die Anrainer wäre: „Die ursprüngliche Idee war ein Uferpark mit durchgängigem Wasserzugang, so wie es die Landesverfassung auch vorsieht.“

Erste Blockade 2004

2004 wurde die Bürgerinitiative Griebnitzsee für Alle gegründet. Sechs von 70 Seeanrainern hatten damals den Weg auf ihrer Höhe aufgebrochen und blockiert, gaben ihn aber noch am selben Tag auf Weisung der Stadt wieder frei. Seither schwelte der Konflikt.

Walter Raffauf vor einer Blockade nahe dem Bahnhof Griebnitzsee

Walter Raffauf vor einer Blockade nahe dem Bahnhof Griebnitzsee. Quelle: Foto: Volker Oelschläger

Zur Eskalation kam es Ostern 2009, als erneut erste Anrainer Sperren errichteten. Und diesmal sollten die Barrikaden stehen bleiben. Es kam zum Auflauf. Vor den Blockaden sammelten sich Hunderte von Passanten. „Wie die Diebe“ hätten sie den Weg am frühen Morgen dicht gemacht, schimpfte in der Menge der Nachbar Götz Neumann. „Da hätte man auch die Mauer stehen lassen können“, wütete ein anderer. Eine Radlerin warf ein, Ulbricht und Honecker seien „wieder auferstanden“. Der fast drei Kilometer lange Uferstreifen am Griebnitzsee war zur deutsch-deutschen Teilung Postenweg der DDR-Grenztruppen.

„Ich erfuhr von den Sperren während einer Autofahrt in den Osterferien. Ich konnte es nicht fassen“, sagt Raffauf: „Man war zwar darauf vorbereitet, weil das Gericht den ersten Bebauungsplan der Stadt letztlich nicht anerkannt hat, aber dass es dann wirklich so kam, war schon ein Schock. Dieser Weg war ja wirklich ein Ort des sozialen Lebens.“

Pontonsteg für Satiresendung Extra 3

Mit den Sperren formierte sich auch der organisierte Protest. Ende Juni verlegten die Aktivisten vor einem gesperrten Ufergrundstück für wenige Stunden einen Pontonsteg als Umgehung. Die Aktion wurde von der Satire-Sendung Extra 3 gefilmt.

Es habe Überlegungen gegeben, den Uferweg als dauerhafte Lösung auch an anderen Stellen mit Stegen vor den gesperrten Grundstücken entlang zu führen, sagt Raffauf. Selbst an Brücken zur Durchfahrt für die Anrainer mit Booten habe man gedacht.

„Die Finanzierung wäre nicht das Problem.“ Doch das Projekt scheitert an der fehlenden Zustimmung des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Die Behörde habe die Idee „spannend“ gefunden, der Initiative aber mitgeteilt., dass sie „nicht genehmigungsfähig“ sei.

Bürgerbegehren scheitert

Die bislang größte Niederlage erlitten die Aktivisten im Mai 2010 mit dem gescheiterten Bürgerbegehren. Mehr als 1700 Unterschriften fehlten. Doch Raffauf bleibt optimistisch: „Wir kommen dem Ziel Jahr für Jahr ein Stück näher, dass der Weg wieder aufgeht.“ Am 27. August lädt die Bürgerinitiative zu einer Podiumsdiskussion mit den Oberbürgermeisterkandidaten in das Hotel am Griebnitzsee ein. Beginn ist um 20 Uhr.

Von Volker Oelschläger

Newsletter abonnieren

POtsdamer Neueste Nachrichten vom 7.6.2018

Im Konflikt um den gesperrten Uferweg im Norden Babelsbergs setzt die Mehrheit der Stadtverordneten auf ein finales Gerichtsduell.

Babelsberg - Von wegen Kapitulation: Beim gesperrten Uferweg am Griebnitzsee gehen eine Mehrheit der Stadtverordneten und Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) auf Konfrontationskurs mit jenen Anrainern, die den Weg über ihr Grundstück blockiert haben. Nun sollen Gerichte entscheiden. Damit wäre die seit Jahren laufende Mediation des Streits endgültig gescheitert. Das hat am Donnerstag eine PNN-Recherche bei den Fraktionen im Stadthaus ergeben.

Anlass ist eine nicht-öffentliche Beschlussvorlage aus dem Rechtsamt des Rathauses, mit der über einen Vorschlag des eingesetzten Mediators für freiwillige Vereinbarungen mit den Wege-Sperrern entschieden werden soll. Demnach hätte die Stadt Potsdam künftig auf jegliche Zwangsmaßnahmen zur Sicherung des Wegs – etwa Enteignungen – verzichten müssen. Die Stadt würde also auf jeglichen Zugriff verzichten. Dies könne einen freien Uferweg „auf unabsehbare Zeit verschieben“, hieß es in der Vorlage. Die Alternative: Wird dieser Beschluss nicht gefasst, wird auch das Mediationsverfahren beendet – dann müsse das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) über die Klagen der Sperrer gegen den städtischen Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ entscheiden, der einen freien Uferweg vorsieht. Sollte das Gericht das Planwerk als gültig erachten, werde man die entsprechenden Maßnahmen für einen freien Uferweg gegebenenfalls bis hin zu Enteignungen umsetzen, erklärt die Stadt in der Vorlage.

Stadtverordnete bevorzugen Klageweg

Diesen Klageweg bevorzugen auch die Stadtverordneten. „Wir würden einem solchen Inhalt nicht zustimmen“, sagte etwa Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg in Bezug auf die Vorlage. Er jedenfalls bevorzuge eine Entscheidung der Gerichte, machte Scharfenberg auf Anfrage deutlich. Grünen-Fraktionschef Peter Schüler sagte, auch seine Fraktion werde den Vorschlag des Mediators ablehnen: Diese sei „völlig inakzeptabel“. Denn so würde der B-Plan nur zum Papiertiger, auf dessen Durchsetzung die Stadt verzichten müsste. Ähnlich äußerten sich Vertreter von SPD gegenüber den PNN – jedoch wegen der Nicht-Öffentlichkeit der Vorlage hinter vorgehaltener Hand. Auch die Fraktion Die Andere hatte das Verfahren mit dem Mediator schon von Anfang als kritisch gesehen. Insgesamt würden die Stimmen von SPD, Linken, Grünen und Die Andere schon für eine Mehrheit gegen den Vorschlag des Mediators reichen. Ein Beschluss dazu kam am späten Mittwochabend aber aus Zeitnot nicht mehr zustande. Das Thema wurde auf eine Sondersitzung Ende Juni verschoben.

Auch die Rathausspitze empfiehlt die Ablehnung der Vorlage und den Gang vor Gericht. Seit mehreren Jahren werde das Mediationsverfahren ohne erkennbaren Fortschritt durchgeführt, sagte ein Stadtsprecher auf PNN-Anfrage. Oberbürgermeister Jakobs wolle das Verfahren daher beenden. Darüber müssten nun die Stadtverordneten entscheiden, so der Rathaussprecher: „Der Oberbürgermeister weist jedoch darauf hin, dass weitere Schritte der Stadt zur Offenhaltung des Uferwegs am Griebnitzsee nicht möglich werden, wenn dem Vorschlag des Mediators gefolgt würde.“

Ein langes Ringen

Der Gang vor Gericht wäre gleichwohl mit Gefahren verbunden. Bereits Ende 2017 hatten die PNN ein Schreiben des Mediators Karsten-Michael Ortloff an die Verfahrensbeteiligten öffentlich gemacht. Der frühere Vorsitzende Richter am Berliner Verwaltungsgericht hatte darin nach langwierigen Verhandlungen erklärt, es sei „zumindest zweifelhaft“, ob sich die Wiederherstellung des Weges mittels Enteignungen durchsetzen lasse. Auch sei der Aufwand unabsehbar. Zudem habe der Mediator Anfang des Jahres in einem weiteren Schreiben angemerkt, dass die Stadt mit seinem Kompromissvorschlag zu freiwilligen Lösungen auch vermeiden würde, „dass der Bebauungsplan einer gerichtlichen Entscheidung mit derzeit ungewissem Ausgang ausgesetzt wird“, wie es in der Vorlage heißt. Derzeit seien 25 Klagen beim OVG anhängig.

Gerungen wird um den ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer, der am Seeufer und damit über private Grundstücke führte, schon sehr lange: Im Mai 2009 kassierte das OVG einen ersten Bebauungsplan für den bis dato von einigen Anrainern nur geduldeten Spazierweg. Der Plan sah einen Uferpark vor. Doch diese Flächen seien Privatgärten, so die Richter – und nicht Teil der freien Landschaft, wie es die Stadt dargestellt hatte. Die Richter urteilten auch, dass die Stadt den Wert des Privateigentums der Anwohner im Bebauungsplanverfahren nicht ausreichend beachtet habe. Kurz nach dem Urteil sperrten erste Anrainer den Weg, 2011 kamen weitere hinzu. Der Konflikt machte bundesweit Schlagzeilen – diskutiert wurde, ob öffentliches Interesse an einem freien Ufer in diesem Fall mehr Gewicht haben sollte als das Privateigentum, das viele der Anrainer – noch mit dem darüber verlaufenden Weg – erworben hatten. Danach arbeitete die Stadt einen neuen Bebauungsplan aus, der von den Stadtverordneten nach langem Hin und Her im April 2016 beschlossen wurde. Um den knapp drei Kilometer langen Uferweg frei zu bekommen, hat die Stadt nach eigenen Angaben Rücklagen in Höhe von rund 13 Millionen Euro für Grunderwerb, Entschädigungen, den Bau des Weges und Verfahrenskosten eingeplant.

 

"Angebot" des Mediators, MAZ Artikel vom 6.6.2018

Streit um Uferweg am Griebnitzsee: Mediator macht letztes Angebot

In den Verhandlungen zur Öffnung des gesperrten Uferwegs am Griebnitzsee gibt es ein letztes Angebot des Mediators: Die Anrainer akzeptieren den Bebauungsplan, die Stadt verzichtet im Gegenzug auf jeden Zwang. Die Öffnung des Wegs bliebe damit den Blockierern überlassen.

Floßaktion der Initiative

Floßaktion der Initiative "Griebnitzsee für alle" Überbrückung des gesperrten Ufergrundstück unterhalb der Villa Rudolf Breitscheid-Straße 204. Floße Jan. 2011 Foto: Joachim Liebe Quelle: Joachim Liebe

Potsdam/Babelsberg

Im langwierigen Rechtsstreit mit Grundstückseigentümern zur Wiederherstellung des gesperrten Uferwegs am Griebnitzsee gibt die Stadt klein bei.

Die Stadtverordneten sollen am Mittwochabend über eine Verwaltungsvorlage abstimmen, nach der den Eigentümern folgender Kompromiss angeboten würde: Sie akzeptieren den zur Sicherung des Uferwegs verabschiedeten Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“.

Zu gut deutsch: der Uferweg bleibt zu

Die Stadt verzichtet im Gegenzug auf „dessen zwangsweise Durchsetzung (etwa durch Enteignungsmaßnahmen)“. Zu gut deutsch: der Uferweg bleibt zu.

In den Erläuterungen zu dieser Vorlage heißt es: „Durch einen Verzicht auf zwangsweise Maßnahmen hat die Landeshauptstadt keinen wirklichen Einfluss mehr auf die Umsetzung des im Bebauungsplan festgesetzten Uferwegs. Die Herstellung des Uferwegs auf den Privatgrundstücken gelänge ausschließlich auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen.“

Mit dieser Strategie könne die Stadt vermeiden, „dass der Bebauungsplan einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit derzeit ungewissem Ausgang ausgesetzt“ werde.

Die Vorlage mit dem von einem Mediator vorgeschlagenen Verfahren steht am Mittwochabend auf der Tagesordnung im nicht-öffentlichen Teil der Stadtverordnetensitzung.

Erster B-Plan wurde 2009 kassiert

Um die Öffnung des 2,8 Kilometer langen Uferstreifens mit dem Postenweg der früheren DDR-Grenztruppen wird bereits seit Jahren gestritten. Ein erster Bebauungsplan wurde 2009 vom Oberverwaltungsgericht kassiert, weil die Interessen der Grundstückseigentümer durch die Stadt nicht genügend berücksichtigt worden waren. Kurz darauf sperrten erste Anrainer den Weg.

Gegen den seit Ende 2012 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 125 zur Schaffung eines durchgängigen Uferweges sind laut Stadt 25 Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig.

Auf Empfehlung des Gerichts verständigten sich die Eigentümer und die Stadt auf den Versuch eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens, das sich laut Stadt allerdings als „äußerst zäh“ erwies. Gemeinsame Gespräche habe es nicht gegeben, die Verhandlungen seien „im Wesentlichen schriftlich geführt“ worden.

Im Oktober 2017 kam die Absage des Mediators

Nach einem ersten, vom Rathaus im Mai vorgeschlagenen Lösungsweg sollte der Mediator abschnittsweise Gespräche mit den Eigentümern führen, um den Uferweg Schritt für Schritt zu öffnen. Nach Rücksprache mit den Anwälten der Kläger kam im Oktober 2017 die Absage des Mediators.

Er unterbreitete den Vorschlag: Akzeptanz des Bebauungsplans durch die Kläger, Verzicht der Stadt auf Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung des Uferwegs. Bedingung des Mediators für die Fortsetzung seiner Tätigkeit ist die weitere Legitimation durch die Stadtverordneten.

Im Falle einer Ablehnung wäre das Verfahren gescheitert und der Streit läge wieder vor dem Oberverwaltungsgericht.

Unabhängig vom Mediationsverfahren kam es laut Stadt zwischenzeitlich in einem Fall zur Verständigung auf Eintragung eines Wegerechts. In einem anderen Fall werde mit einem Anrainer über einen Flächentausch verhandelt. Mit vier Klägern werde über eine Kaufoption für städtische Flächen verhandelt, auf denen keine öffentliche Nutzung vorgesehen ist.

Von Volker Oelschläger

Hochsteg zur Überbrückung von Sperrgrundstücken

Der stählerne Uferweg

von Peer Straube, Potsdamer Neueste Nachrichten vom 10.9.2016

Modellprojekt. So sollen die Brücken am Griebnitzsee aussehen. Die Brücken verlaufen über das Wasser, der Zugang erfolgt über Treppen. (Foto: privat)

Der Verein „Griebnitzsee für alle“ will mit zwei je 30 Meter langen Brücken Sperrgrundstücke umgehen

Babelsberg - Spazierengehen am Ufer des Griebnitzsees, von der Berliner Stadtgrenze bis zum S-Bahnhof: Was derzeit noch von sperrenden Anrainern verhindert wird, will der Verein „Griebnitzsee für alle“ binnen eineinhalb Jahren möglich machen. Der Verein plant den Bau von zwei je 30 Meter langen Brücken, mit denen zwei gesperrte Ufergrundstücke in der Stubenrauchstraße umgangen werden sollen. Damit würden auf einen Schlag rund 600 Meter des Uferwegs wieder erlebbar sein, sagte Architekt Holger Sack am Freitag den PNN. Sack, der selbst Mitglied der Initiative ist, hat für das Projekt den Entwurf geliefert. Am Sonntag soll er beim Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Die Brücken sollen vom Ufer aus über Treppen zu erreichen sein, die gleichzeitig auch die Widerlager der Bauwerke bilden, erklärte der Architekt. Die eigentlichen Brücken verlaufen dann jenseits der gesperrten Grundstücke über dem Wasser – in einer Höhe von dreieinhalb Metern über der Wasserfläche, damit die Anrainer mit ihren Booten darunter hindurch fahren können. Der Ausblick der Eigentümer auf den See werde auch nicht gestört, weil die Villen wegen des steilen Uferhangs viel höher liegen als die Brücken, so Sack. Geplant sei eine Stahlkonstruktion aus standardisierten Einzelteilen, um die Kosten im Rahmen zu halten.

Dennoch sind diese ganz beachtlich. Auf rund 150 000 Euro schätzt Sack den Finanzierungsbedarf – pro Brücke. Das Geld soll über sogenanntes Crowdfunding gesammelt werden. Diese Art der Kapitalbeschaffung findet hauptsächlich über das Internet statt und wendet sich an alle am Projekt Interessierten, die sich dann in unterschiedlichster Höhe daran beteiligen können.

Die Leistungen bis zur Baureife will der Verein selbst erbringen. Es gebe jede Menge Mitglieder, die in der Baubranche tätig sind und Dinge wie die statischen Berechnungen, die Baugrunduntersuchung oder die Vermessung in Eigenleistung erledigen können und wollen, sagte der Architekt. Je nach Fortgang der Spendensammlung könnten die Brücken womöglich bereits 2017 fertig sein und anschließend bei entsprechender Wartung zehn bis 15 Jahre stehen, sagte Sack.

Zuvor müssen allerdings noch ganz andere Hürden überwunden werden. Denn noch ist unklar, ob die Brücken mit den Vorgaben des Bebauungsplans für das Griebnitzseeufer vereinbar sind. Das Planwerk, das dafür sorgen soll, dass der Uferweg eines fernen Tages wieder in Gänze öffentlich zugänglich ist, wird wie berichtet von 22 Anrainern juristisch angefochten. Man habe die Brückenpläne bereits im Rathaus vorgelegt, sagte Vereinschef Walter Raffauf. Auch mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sollen Gespräche geführt werden. Bei der Bauverwaltung gab man sich skeptisch: Generell sei die Stadt während des laufenden Mediationsverfahrens bestrebt, „nicht Auseinandersetzungen zuzuspitzen, sondern Konsensmöglichkeiten auszuloten“, so Stadtentwicklungschef Andreas Goetzmann. Deshalb sei eine tiefergehende Bewertung und Risikoabschätzung noch nicht erfolgt.

Bereits vor sechs Jahren hatte es einen vergeblichen Anlauf zur Überbrückung der gesperrten Ufergrundstücke in der Stubenrauchstraße gegeben. Die Stadt hatte damals prüfen lassen, ob man die fraglichen Abschnitte mit einer rund 55 Meter langen Ponton-Brücke umgehen könne. Allerdings war diese Lösung verworfen worden – sie war zu teuer.

Zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag will der Verein „Griebnitzsee für alle“ den gesperrten Weg vom Wasser aus erlebbar machen. Von 12 bis 17 Uhr werden Bootsfahrten entlang des Ufers angeboten, die vom Anleger unterhalb des Bahnhofs starten sollen. Unterwegs gibt es Erläuterungen zur Bedeutung des Wegs und der Villen am Seeufer. Zudem will der Verein ab 12.30 Uhr an einem Stand über seine Arbeit informieren.

Die unendliche Geschichte, Potsdamer Neueste Nachrichten vom 26.8.2016

Der Streit um gesperrte Uferwege hat Potsdam bundesweit Negativschlagzeilen verschafft. Die Verfahren am Groß Glienicker und Griebnitzsee dauern noch Jahre. Doch selbst an anderen Stellen gibt es Probleme.

Der Uferweg am Griebnitzsee ist schon seit Jahren üppig grünen Vorgärten gewichen, am Groß Glienicker See halten Anrainer ebenfalls große Teile des einstmals öffentlichen Spazierwegs am Wasser gesperrt. Lediglich auf stadteigenen Grundstücken oder solchen, die in öffentlicher Hand sind, kann die Stadt derzeit noch Lücken im Uferwegenetz schließen. Doch auch dort gibt es Probleme. Ein Überblick über den Stand der Dinge.

Dauerbrenner Griebnitzsee

Im April hatten die Stadtverordneten den nochmals überarbeiteten Bebauungsplan für das Seeufer beschlossen. Dieser Schritt war nötig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht nach Inkrafttreten des B-Plans 2012 neue Anforderungen an die Veröffentlichung von Umweltbelangen bei B-Plänen gestellt hatte. Die Stadt will den einstigen Kolonnenweg der DDR-Grenzer als Uferweg wieder öffentlich zugänglich machen. 13 Millionen Euro sind für Grunderwerb, Entschädigungen, Verfahrens- und Baukosten eingeplant. Von ihrem Ziel ist die Stadt allerdings weit entfernt.

Gegen den alten B-Plan hatten 20 Anrainer Normenkontrollklagen angestrengt – nach der Überarbeitung ist diese Zahl sogar noch einmal gestiegen. Zwar sei ein Antrag zurückgenommen worden, sagte Rathaussprecher Stefan Schulz den PNN. Dafür seien allerdings drei neue hinzugekommen. Auch das Mediationsverfahren stockt. „Einige Seeanrainer“, so Schulz, „haben auf letzte Fragen des Mediators noch nicht reagiert.“ Ohnehin sind der Stadt die Hände gebunden, bis das Oberverwaltungsgericht über die Anrainerklagen entschieden hat. Erst dann könnten Enteignungsverfahren eingeleitet werden. Einen Zeitplan, bis wann der Uferweg wieder öffentlich zugänglich sein könnte, hat man im Rathaus nicht.

PNN 22.8.16 - Stillstand am Griebnitzsee

Eingezwängtes Ufer am Griebnitzsee: zwischen Privatgrundstücken zum Wasser. Foto: Johanna Bergmann

  • von Stefan Engelbrecht

Das Griebnitzsee-Ufer in Potsdam ist seit Jahren umkämpft. Die Stadt will einen Weg, Anrainer blockieren. Wie es weitergehen kann.

Potsdam - Vielleicht ist der Status quo im jahrelangen Streit um einen Uferweg am Griebnitzsee für alle Beteiligten sogar ganz angenehm. Die Eigentümer der Wassergrundstücke müssen der Öffentlichkeit keinen Platz einräumen. Die Potsdamer Stadtspitze wiederum muss sich nicht entscheiden, ob sie in das Enteignungsverfahren einsteigt oder nicht. An der vertrackten Lage hat sich jedenfalls in den vergangenen Monaten nicht viel geändert. Ein offener Uferweg ist auf Jahre, eher noch Jahrzehnte, nicht in Sicht.

Denn auch die Suche nach einem Kompromiss bei der seit mehr als einem Jahr laufenden Mediation kommt offenbar nicht voran. Mediator Karsten-Michael Ortloff wollte sich auf Anfrage nicht zum Verlauf der Gespräche mit Anrainern und Stadt äußern. Auch zur voraussichtlichen weiteren Dauer der Mediation wollte er keine Angaben machen.

Keine Kompromisse mit der Stadt Potsdam

Die Uferweg-Beauftragte der Stadt, Kerstin Nicke, hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass die Mediation positiv beendet werden könne. Allerdings gibt es bislang aus Sicht der Stadt erst einen Erfolg – also eine Vereinbarung mit einem Anrainer zugunsten eines öffentlichen Uferwegs über sein Grundstück. Mit den übrigen 19 Klägern gegen den Ufer-Bebauungsplan laufen laut Nicke sogenannte Dreier-Gespräche.

Dabei hat die Stadtbeauftragte einen schweren Stand. Die Haltung der klagenden Anrainer ist unverändert. Anwalt Reiner Geulen, der vier dieser Grundstückseigentümer vertritt, sieht keinen Grund für Kompromisse mit der Stadt. „Der Uferweg kann in den nächsten 20 Jahren nicht realisiert werden, und danach auch nicht“, sagte Geulen den PNN. So müssten zunächst alle verwaltungsrechtlichen Verfahren abgeschlossen sein – und dann wäre ein schwieriges und langfristiges Enteignungsverfahren erforderlich.

Mängel seien nicht heilbar

Auch die jüngst erfolgte erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ändere nichts daran, dass dieser unzulässig sei, sagte Geulen. Er habe mehrere Einwendungen gestellt. Auch gelte der Normenkontrollantrag weiterhin, der den B-Plan möglicherweise nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu Fall bringen könnte. Derzeit ist das gerichtliche Verfahren ausgesetzt, so lange die Mediation läuft.

Weiterhin gebe es „substantielle Verfahrensmängel“, sagte Anwalt Geulen. „Der gesamte Bebauungsplan muss neu aufgestellt werden.“ Eine nachträgliche Bürgerbeteiligung, die die Stadt jetzt versucht habe, sei ungenügend, die Mängel seien „nicht heilbar“. Geulen bezeichnete es als eine „politische Alibiveranstaltung“, dass die Stadt weiterhin an einem Uferweg festhalte. Auch seien die Planungs- und Prozesskosten für die Stadt enorm hoch und vergebens. „Es wäre besser, die Stadt würde das Geld für Kindergärten oder ordentliche Schulen ausgeben“, so Geulen.

Anrainer am Griebnitzsee verlieren die Geduld

Rechtsanwalt Christoph Partsch, der nach eigenen Angaben 15 der 20 Eigentümer vertritt, die den Weg über ihre Grundstücke gesperrt haben, rechnet nicht mit einem Uferweg in absehbarer Zeit. Die Anrainer würden langsam die Geduld verlieren – er habe jüngst drei neue Mandate bekommen.

Der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für alle“, Walter Raffauf, ist in Bezug auf eine gütliche Einigung mit den Anrainern mittlerweile eher pessimistisch – wenn auch aus anderen Motiven. „Ich sehe da keinen Sinn mehr. Wie lange soll das noch gehen?“, sagte er den PNN. Er sehe, dass dadurch lediglich die Anrainer „Zeit gewinnen“. Sein Verein unterstütze die Pläne der Stadt für einen Uferweg, der aber nur mit einem Enteignungsverfahren durchgesetzt werden könne. Und das ist juristisch immer die letzte Alternative.

Uferweg wird sich weiter verzögern

Wie berichtet war die Öffentlichkeitsbeteiligung am Uferweg-Bebauungsplan 125 im Frühjahr wegen Verfahrensfehlern wiederholt worden. Nach Darstellung der Stadt hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil neue Anforderungen für Bebauungspläne gestellt – erst nachdem der Potsdamer Uferweg-Plan schon fertig war. Die neuen Anforderungen bezogen sich vor allem auf die Benennung von Umweltbelangen in der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Klar ist, dass sich nun jegliche Maßnahmen der Stadt für einen Uferweg am Griebnitzsee weiter verzögern. Dabei war das Bebauungsplanverfahren eigentlich bereits 2012 abgeschlossen und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet worden.

Stadt rechnet mit weiteren Kontrollklagen

Wie Stadtsprecher Stefan Schulz jetzt den PNN sagte, gab es bei der erneuten öffentlichen Auslegung 74 neue Stellungnahmen. Dabei habe es sich aber nicht nur um Einwendungen und Kritik gehandelt, hieß es. So seien 48 Einzelschreiben von Bürgern, ein Sammelschreiben von Anwohnern mit 70 Unterschriften, 18 Stellungnahmen von Eigentümern und sieben Stellungnahmen von Anwohnern und Eigentümern der Häuser in den hinteren Reihen eingegangen.

Außerdem rechnet die Stadt mit weiteren Normenkontrollklagen gegen den Uferweg-Bebauungsplan. Dafür haben die Gegner des B-Plans ein Jahr Zeit. Die Anzahl der bereits eingegangenen Klagen sei bislang aber unverändert, betonte Schulz. Derzeit werde ein Bericht zum Stand der Dinge vorbereitet, Potsdams Stadtverordnete sollen voraussichtlich im September darüber beraten.

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam vom 6.4.2016: Votum für den Uferweg

von Henri Kramer, Potsdamer Neueste Nachrichten vom 7.4.2016

Babelsberg - Der Beschluss war Formsache: Im Uferwegstreit am Griebnitzsee haben die Stadtverordneten den eigentlich bereits 2012 abgesegneten Bebauungsplan 125 für die umstrittene und seit Jahren von Anliegern gesperrte Uferzone erneut beschlossen. Das Votum kam am Mittwoch mit breiter Mehrheit zustande.

Der Hintergrund: Die Stadt hatte auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, das nach Inkrafttreten des B-Plans 125 neue Anforderungen für die Veröffentlichung von Umweltbelangen bei B-Plänen formuliert hatte. Danach hatte die Stadt vor einem Jahr die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Planwerk wiederholt, um einen möglichen Risikofaktor für den Bebauungsplan auszuräumen. Insgesamt waren dabei 74 Stellungnahmen eingegangen, wobei sich schon früher vorgebrachte Einwendungen wiederholten. Für die Umsetzung der Uferplanung rechnet die Stadt mit knapp 13 Millionen Euro, etwa für Grunderwerb, Entschädigungen, die Gestaltung des Weges und Verfahrenskosten.

Mit dem Beschluss tritt der Plan nun rückwirkend in Kraft und bleibt ein Streitfall. Gegen den ursprünglichen Plan waren nach Angaben der Stadt knapp 20 Normenkontrollklagen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig. Mit den verbliebenen Klägern bemüht sich die Stadt im Rahmen einer Mediation um eine Lösung – dieses Verfahren kann nun weitergehen.

PNN 30.8.2014 - Uferweg Wasserwerk Potsdam

Vom Babelsberger Park zur Speicherstadt

von Peer Straube

Unter dem Autoverkehr hindurch. Ein neu aufgeschütteter Abschnitt unter der Langen Brücke schließt eine Lücke im Uferwegenetz und spart Radfahrern und Fußgängern den Umweg über das Leipziger Dreieck und die vielbefahrene Kreuzung auf der Brücke selbst. Foto: Andreas Klaer

Neues Stück des Uferweges zwischen Zentrum-Ost und Speicherstadt schließt eine Lücke. Baustart für Abschnitt durch das Wasserwerkgelände könnte laut Stadt „frühestens 2016“ sein

Zentrum-Ost/Templiner Vorstadt - Eine gute und eine schlechte Nachricht gibt es für einen durchgehenden Uferweg vom Zentrum-Ost bis nach Hermannswerder. Die gute: Erstmals können Fußgänger und Radfahrer seit dem gestrigen Freitag – von baubedingten kleineren Ausnahmen abgesehen – den kompletten Weg von Klein-Glienicke durch den Babelsberger Park und Zentrum-Ost bis zur Speicherstadt direkt am Wasser entlang zurücklegen. Die schlechte: Der seit Jahren geplante Uferweg über das Gelände des Wasserwerks zwischen Speicherstadt und Vorderkappe wird frühestens ab 2016 gebaut.

Das etwa 800 Meter lange, komplett neu gestaltete Teilstück zwischen dem Nuthepark und der nördlichen Speicherstadt gab Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) am Freitagnachmittag frei. Am meisten dürften sich Fußgänger und Radfahrer darüber freuen, dass sie künftig nicht mehr die verkehrsreiche Lange Brücke überqueren müssen, um aus Richtung Zentrum-Ost bis zur Speicherstadt zu gelangen – unter der Brücke wurde ein neues Wegstück aufgeschüttet, von dort führt eine neue Verbindung entlang der noch unbebauten Brache der nördlichen Speicherstadt bis kurz vor die als Wohnhäuser neu aufgebauten Mühlenspeicher der mittleren Speicherstadt. Lange Umwege über das Leipziger Dreieck entfallen daher. 1,56 Millionen Euro hat das komplett behindertengerechte Wegstück gekostet, größtenteils gefördert mit EU-Mitteln. Neben einer neuen Wegedecke aus Asphalt wurden neue Treppen und Aufgänge gebaut, die Beleuchtung ausgetauscht und kleine Plätze angelegt, auf denen Bänke zum Ausruhen stehen. Ganz komplett ist der Weg durch die Speicherstadt allerdings noch nicht: Das letzte Stück kann erst gebaut werden, wenn die Tiergarage unter dem künftigen Persiusplatz inmitten der historischen Speichergebäude fertig ist – bislang ist erst die Baugrube ausgehoben.

Nach wie vor offen ist, wann der seit Jahren geplante Uferweg durch das Areal des Wasserwerks angelegt werden kann. Frühestens 2016 könnten die Arbeiten beginnen, sagte Planer Jochen Garms vom Bereich Grünflächen der Stadt den PNN. Als Grund nannte er die erforderlichen Umplanungen. Das brandenburgische Infrastrukturministerium hatte eine Förderung dieses Abschnitts zuletzt abgelehnt, weil die vorgesehene Ausführung zu teuer war. Weil der Weg dort über ein Trinkwasserschutzgebiet verläuft, war unter anderem ein mit Videokameras bestückter Sicherheitszaun geplant. Insgesamt 880 000 Euro hätte diese Variante gekostet – nun müsse eine Lösung gefunden werden, die maximale Sicherheit biete, aber nicht teurer als 600 000 Euro sei, so Garms. Auch die Verhandlungen mit der Energie und Wasser Potsdam (EWP), der das Areal gehört, gestalten sich zäh. Eigentlich seien sich die Stadt und das mehrheitlich kommunale Unternehmen über die Modalitäten einer Dienstbarkeit bereits einig gewesen, sagte Garms. Dann aber habe der Energiekonzern Edis, der Anteile an der EWP besitzt, sein Veto eingelegt und neue Verhandlungen gefordert, weil das Grundstück durch den Uferweg an Wert verliere. Erst wenn die Gespräche abgeschlossen sind, könne der Vertrag unterschrieben werden. Der Linken dauert das Verfahren zu lange: In der kommenden Stadtverordnetenversammlung will die Partei beantragen, dass der Uferweg durch das EWP-Gelände „möglichst 2015“ gebaut wird.

Auf der anderen Seite des Wasserwerks geht es jedoch schon weiter: Am Montag beginnt die Erneuerung des sogenannten Kölle-Wegs. Dieser Uferweg, den der damalige Stadtgartendirektor Hans Kölle 1935 anlegen ließ, reicht von der Vorderkappe bis zur Fährwiese auf der Halbinsel Hermannswerder und steht seit dem letzten Jahr unter Denkmalschutz. Zwar sei der Weg noch nutzbar, aber in einem denkbar schlechten Zustand, sagte die zuständige städtische Planerin Silvia Zimmermann den PNN. Für 730 000 Euro – ebenfalls von der EU gefördert – wird zunächst der 1,1 Kilometer lange Abschnitt zwischen Vorderkappe und Judengraben asphaltiert, mit einer neuen Beleuchtung versehen und mit Bänken ausgestattet, von denen aus man traumhafte Blicke über den Templiner See auf die Stadt genießen kann. Bis zum Jahresende sollen die Arbeiten laut Zimmermann abgeschlossen sein. Der zweite Abschnitt vom Judengraben bis zur Fährwiese ist allerdings noch nicht ausfinanziert.

6.12.2013

Seit einem Jahr ist derBebauungsplan für das Ufer des Griebnitzsees rechtskräftig. In diesen Tagen ist die Frist abgelaufen, innerhalb der gegen diesen Bebauungsplan Klagevorhaben angemeldet werden konnten. Nach Informationen der Stadt Potsdam haben 19 Anrainer  eine Klage gegen diesen Plan angekündigt. Ihre Aussichten, sich noch einmal vor dem Oberlandesgericht Berlin Brandenburg durchzusetzen  sind gering. Der aktuelle Bebauungsplan stellt einen über Jahre ausgearbeiteten Kompromiss dar. So sind jetzt die Urteilsbegründungen der Gerichte aus  früheren Verhandlungen sowie zahlreiche Wünsche der Anlieger von der Stadt Potsdam berücksichtigt wurden. Eine Klageerhebung halten wir daher für unangemessen.

Zunächst ist jetzt eineMediation unter Vorsitz des ehemaligen Berliner Richters Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff geplant. Als gemeinnütziger Verein "Initiative Griebnitzsee für Alle e.V."  bieten wir unsere Mitarbeit im Rahmen des Mediationsverfahrens an. Seit fast zehn Jahren begleiten wir das Vorhaben der Stadt Potsdam, am Griebnitzsee-Ufer einen öffentlichen Weg dauerhaft einzurichten. In mehreren Unterschriftenaktionen und auf zahlreichen Veranstaltungen haben wir das große öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg am Potsdamer Griebnitzseeufer immer wieder transparent gemacht.

Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 072 / 09.02.2011

Haushaltsausschuss für Verkauf der Griebnitzsee-Grundstücke an Potsdam

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mitteilung der Bundesregierung über den Verkauf der Bundesgrundstücke am Griebnitzsee an die Landeshauptstadt Potsdam zustimmend zur Kenntnis genommen.
Damit steht einer Vertragsunterzeichnung zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) nichts mehr im Wege.
Oberbürgermeister Jann Jakobs hat diese Entscheidung mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen: „Sie entspricht dem Wunsch der Potsdamerinnen und Potsdamer. Damit ist zwar der öffentliche Uferweg noch nicht wieder hergestellt. Allerdings haben wir jetzt eine deutlich bessere Ausgangsbasis, um künftig einen dauerhaft gesicherten öffentlichen Uferweg wieder herstellen zu können. Ich freue mich darüber, dass über alle Parteigrenzen hinweg ein Konsens erzielt werden konnte. Jetzt geht es darum, das B-Planverfahren zu Ende zu führen, und zwar mit unverminderter Sorgfalt und Präzision", so Jakobs.
Oberbürgermeister Jann Jakobs appelliert ein weiteres Mal an die Anlieger, die den Uferweg gesperrt haben, das deutliche Signal aus Berlin zum Anlass zu nehmen, wieder mit der Stadt ins Gespräch zu kommen.

Potsdam 4.11.2011

In der vergangenen Woche haben Anrainer rund 100 Meter des ehemaligen Kolonnenwegs der DDR-Grenztruppen am Seeufer entfernen lassen. Bemerkenswert daran ist, dass diejenigen, die seit Jahren auf das Recht auf Eigentum pochen, dabei offensichtlich einen Eingriff in fremdes Eigentum vorgenommen haben. Sie ließen die die Bagger nicht nur auf ihren eigenen Grundstücken rollen, sondern ließen die asphaltierten Betonplatten des Uferwegs auch auf einer Fläche unterhalb der Virchowstraße 11 beräumen, die im Besitz der Stadt Potsdam ist. Die Uferfläche gehört zu jenen 50 ehemaligen Mauergrundstücken, die Potsdam jüngst  vom Bund gekauft hat. Die Aktion werde „nicht unbeantwortet“ bleiben, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Das Rathaus prüfte am Donnerstag mögliche Konsequenzen. Dazu werde man sich „mit den Verursachern in Verbindung setzen“, hieß es. Als Verein Griebnitzsee für Alle fordern wir die Stadt Potsdam auf den Bebaungsplan Griebnitzsee möglichst bald fertigzustellen und umzusetzen, damit sowohl die Seeanrainer selbst als auch alle anderen Potsdamer den Griebnitzsee bald wieder durchgehend am Wasser umrunden können. Wir schlagen vor, dass diejenigen, die den ehemaligen Postenweg jetzt haben wegreißen lassen, weil sie ihn hässlich finden, schon mal anfangen auf ihren Grundstücken und auf dem städtischen Flurstück vor Virchowstraße 11 einen schöneren Weg am Wasser anzulegen. Das haben Sie ja seit 2005 ohnehin zugesagt und entsprechende Pläne zeichnen lassen. Langsam wird es wirklich Zeit! Nehmen Sie sich Hasso Plattner und seinen Nachbarn zum Vorbild!

Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 449 / 03.08.2011

Oberbürgermeister informiert über den Stand zur Sicherung der öffentlichen Uferwege am Griebnitz- und Groß Glienicker See

Oberbürgermeister Jann Jakobs hat heute über den aktuellen Stand der Sicherung der öffentlichen Uferwege am Griebnitzsee und am Groß Glienicker See informiert. „Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee und am Groß Glienicker See umzusetzen", sagte der Oberbürgermeister. „Das ist der starke Wille der Bürgerinnen und Bürger Potsdams und fand auch in einstimmigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung seinen Niederschlag. Wir haben erste Schritte dazu getan, weitere werden folgen."

Aktueller Stand Griebnitzsee

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee" hat im März/April 2011 öffentlich ausgelegen. Es haben sich insgesamt 625 Bürger dazu geäußert, ein Großteil von ihnen mit vorbereiteten Sammelschreiben der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für Alle". Von den ca. 40 betroffenen Privatgrundstücken haben etwa 30 Grundstückseigentümer zur Planung Stellung genommen. Die eingereichten Stellungnahmen gehen inhaltlich teilweise sehr weit auseinander, sodass eine umfassende und sachgerechte Abwägung nun sorgfältig erfolgen muss. Derzeit werden die Ergebnisse der Beteiligung ausgewertet und Änderungen in die Planung eingearbeitet. Es ist vorgesehen, die Beschlussvorlage für eine erneute öffentliche Auslegung, die auf bestimmte Teilbereiche des Plangebiets beschränkt ist, am 2. November in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.

Aktueller Stand Groß Glienicker See

Seit Mai 2009 hat die Stadtverwaltung Gespräche mit den Eigentümern geführt, um den bestehenden sogenannten Kolonnenweg für die Allgemeinheit offenzuhalten. Durch ein sogenanntes Moratorium sollte der Kolonnenweg durch die Eigentümer offengehalten werden, solange ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße" gelaufen wäre. In dem Änderungsverfahren hätten verschiedene Themen wie Wegeverlegung usw. diskutiert werden können. Für dieses Moratorium fand sich aber unter den Eigentümern keine Mehrheit. Nach dem Scheitern des Moratoriums im Dezember 2010 wurde im April 2011 an jeden Eigentümer bzw. Miteigentümer der 26 Privatgrundstücke ein Kaufangebot für die Wegefläche nach Bebauungsplan zugesandt. Ein Rückgriff auf die Beibehaltung des Kolonnenweges ist wegen des Scheiterns des Moratoriums nun nicht mehr angezeigt. Von den 42 angeschriebenen Eigentümern haben nur 19 auf das Kaufangebot reagiert. Kein Eigentümer hat das unterbreitete Kaufangebot angenommen.

Die Frage der Bestellung einer Dienstbarkeit für die Wegefläche wurde von einigen Eigentümern an Bedingungen geknüpft (z.B. Möglichkeit der Einzäunung des Wegs, Möglichkeit, hinter dem Zaun Hecken u. ä. Abschirmungen zu pflanzen, sonstige Fragen der Grundstücksnutzung, insbesondere des wasserseitig verbleibenden Teils sowie der Wasserfläche, insbesondere durch Steganlagen), die für die LHP aus Gründen des Bauplanungs-, Natur- und Landschaftschutzrechts nicht verhandelbar sind.

Alle, die auf das Kaufangebot reagiert haben, erhalten diese Woche ein Antwortschreiben vom Oberbürgermeister. Dessen ungeachtet werden die weiteren Schritte des förmlichen Verfahrens nach Baugesetzbuch vorbereitet. Neben den privaten Eigentümern erhält nunmehr auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bezogen auf ihre 15 Ufergrundstücke Kaufangebote. Ein entsprechendes Schreiben an die BImA wird ebenfalls vorbereitet.

Juni 2011

Am Griebnitzsee kämpft Potsdam stellvertretend für viele deutsche Städte und Gemeinden

„Eigentum ist Eigentum“, sagt Fred Stoof. Mit dieser klaren Weltsicht ausgestattet, hat der märkische Vorzeigeunternehmer und Hersteller gepanzerter Luxuslimousinen das letzte Teilstück des Uferwegs am Potsdamer Griebnitzsee gesperrt. (Märkische Allgemeine Zeitung vom 21.1.2011)

1. Juni 2011: Es wird Zeit, dass der Uferweg wieder durchgehend passierbar ist!

Um dies zu erreichen wird durch die Stadt Potsdam in diesen Monaten ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, der die Eigentümerinteressen stärker berücksichtigt und klagefest sein soll. Auf der anderen Seite soll er die rechtlich sichere Basis sein für die eventuell notwendige Enteignung und Enschädigung  von Sperrern wie Fred Stoof  und anderen, die sich einem öffentlichen Uferweg über ihre Grundstücke verweigern. Die Brandenburgische Landesverfassung trägt den Kommunen auf, den Zugang zu Seeufern zu erhalten und ggf. zu eröffnen. (s.u.) Nach der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplansverfahrens werden die bei der Stadt eingegangenen gut 600 Stellungnahmen von Bürgern im Bereich "Verbindliche Bauleitplanung" ausgewertet und nach Abwägung in den Planentwurf eingearbeitet. Das Ergebnis wird den Stadtverordneten im Herbst vorgelegt. Dann gibt es erneut die Möglichkeit der Stellungnahme durch die Öffentlichkeit. Bitte verfolgen Sie das Geschehen weiter in der Tagespresse unter www.potsdam.de und auf unserer Webseite. Fordern Sie die sperrenden Anwohner bei jeder sich bietenden Gelegenheit im persönlichen Gespräch dazu auf , den Weg  für die Öffentlichkeit wieder frei zu geben. Helfen Sie ihnen zu der Einsicht, dass sie selbst mit am meisten davon profitieren, den Weg  wieder nutzen zu können.

Karte und Gebiet

31.3. 2011 Potsdam gehört jetzt Uferland am Griebnitzsee

Es war nur noch eine Formalie: Doch nun ist Potsdam offiziell Eigentümer der ehemals bundeseigenen Ufergrundstücke am Griebnitzsee.

Bundesfinanzministerium und Kommunalaufsicht des Landes haben laut Stadtverwaltung den Kaufvertrag genehmigt, nach dem Potsdam 50 frühere Mauergrundstücke über 32 000 Quadratmeter für rund 3,3 Millionen Euro vom Bund erwirbt. „Das ist eine wichtige Etappe, den Uferweg wieder zugänglich zu machen“, sagte dazu Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Jakobs appellierte nun erneut an die Anwohner, das Gespräch mit der Stadt zu suchen.

30.3.2011 Kaufvertrag genehmigt

Griebnitzsee-Grundstücke gehören nun Potsdam Potsdam - Nach monatelangen Tauziehen ist die Stadt Potsdam offiziell Eigentümerin der 51 Grundstücke am Griebnitzsee. Das Bundesfinanzministerium und das brandenburgische Innenministerium haben den Kaufvertrag zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) genehmigt, bestätigte heute ein Sprecher der Stadt. Dem Bericht zufolge haben die Stadtverordneten den Kauf der knapp 32 000 Quadratmeter ehemaliger Mauergrundstücke demnach für 3,26 Millionen Euro beschlossen.

 

Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 072 / 09.02.2011

Haushaltsausschuss für Verkauf der Griebnitzsee-Grundstücke an Potsdam

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mitteilung der Bundesregierung über den Verkauf der Bundesgrundstücke am Griebnitzsee an die Landeshauptstadt Potsdam zustimmend zur Kenntnis genommen.
Damit steht einer Vertragsunterzeichnung zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) nichts mehr im Wege.
Oberbürgermeister Jann Jakobs hat diese Entscheidung mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen: „Sie entspricht dem Wunsch der Potsdamerinnen und Potsdamer. Damit ist zwar der öffentliche Uferweg noch nicht wieder hergestellt. Allerdings haben wir jetzt eine deutlich bessere Ausgangsbasis, um künftig einen dauerhaft gesicherten öffentlichen Uferweg wieder herstellen zu können. Ich freue mich darüber, dass über alle Parteigrenzen hinweg ein Konsens erzielt werden konnte. Jetzt geht es darum, das B-Planverfahren zu Ende zu führen, und zwar mit unverminderter Sorgfalt und Präzision", so Jakobs.
Oberbürgermeister Jann Jakobs appelliert ein weiteres Mal an die Anlieger, die den Uferweg gesperrt haben, das deutliche Signal aus Berlin zum Anlass zu nehmen, wieder mit der Stadt ins Gespräch zu kommen.

Bis 2008

5.3.2008:  Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Uferweg muss vorerst offen bleiben

Babelsberg - Der Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee muss vorerst offen gehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bewertete im Zuge einer Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der vorläufigen Offenhaltung des Weges höher als das Interesse der Anlieger an einer Sperrung, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die umstrittene Frage, ob der Weg Teil der freien Landschaft ist und damit ein allgemeines Betretungsrecht besteht, habe der Senat im Hinblick auf mehrere Berufungsverfahren aber offen gelassen.

Acht Anrainer hatten gegen die öffentliche Nutzung des Uferweges vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geklagt. Sie wollten feststellen lassen, dass diese Bereiche nicht Teil der freien Landschaft im Sinne des brandenburgischen Naturschutzgesetzes sind. Die Stadt Potsdam vertritt hingegen den Standpunkt, dass der Weg für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember 2007 drei Grundstückseigentümern Recht gegeben, fünf weitere Klagen aber abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen ließen die Richter Berufung beim OVG zu.

Der Uferweg war nach dem Mauerbau von den DDR-Grenztruppen als Postenweg verwendet worden. Seit der Maueröffnung wird das Uferareal von Touristen und Spaziergängern genutzt. ddp

Pressemitteilung vom 13.12.07

Der Verein Griebnitzsee für Alle begrüßt, dass durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 12.12.07 vorläufig Klarheit über die Rechtsverhältnisse am Ufer geschaffen wurde. Das Urteil weist auf, wie einfach in Brandenburg freie Landschaft allein durch Kauf in andere Nutzungen überführt werden kann. Auf der anderen Seite stärkt es die Planungshoheit der Stadt und zeigt, dass für die dauerhafte Nutzung durch die Öffentlichkeit eine klare planerische Grundlage nötig ist, wie sie durch die Stadtverordneten einstimmig geschaffen wurde. Außerdem ist nun klar, dass die Mehrzahl der gärtnerischen Veränderungen am Ufer nicht rechtmäßig war. Der Verein Griebnitzsee für Alle hat sich immer für die planerische Beibehaltung des vorhandenen Postenweges und die Nutzung des Ufers durch die Allgemeinheit ausgesprochen. Die Zugeständnisse an die Uferanrainer mit teilweiser Wegverlegung zum Wasser hin, wie sie der städtische Bebauungsplan vorsieht, erfordern jetzt dessen zügige und beherzte Umsetzung.

 B-Plan für Griebnitzsee-Ufer

Ende der Verhandlungen / Einstimmiges Votum sichert öffentlichen Weg

VOLKMAR KLEIN

BABELSBERG Der öffentliche Uferpark am Griebnitzsee ist per Bebauungsplan Nummer 8 gesichert. Die Stadtverordneten beschlossen die Satzung gestern einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktion FDP/Bürgerbündnis. Uferanrainer Wolfhard Kirsch (SPD) stimmte wegen Befangenheit nicht mit ab.

Weitere Verhandlungen mit Eigentümern von See-Grundstücken werde es nun nicht mehr geben, sagte Finanzdezernent Burkhard Exner im Anschluss. Der Bebauungsplan stelle einen aufwendig gefundenen Kompromiss zwischen öffentlichen und privaten Interessen dar. In zwei Auslegungsverfahren hat man die Balance gesucht. Damit bleibt den Kritikern die Wahl, entsprechend den Planungsrichtlinien zu bauen oder auf Enteignung und auf Entschädigung nach so genanntem Planschadensrecht zu setzen.

Im ersten Fall müssten die Eigner die öffentliche Nutzung des Weges sowie der Fläche zwischen Weg und Ufer grundbuchlich garantieren; im zweiten Fall müsste der Wertverlust aus der Festlegung einer öffentlichen Nutzung von bis zu 11 000 Quadratmetern Privatland ermittelt und durch die Stadt gezahlt werden. Das enthaltene Kostenrisiko verschärft sich durch die noch immer weit auseinander klaffenden Preisvorstellungen für Uferflächen des Bundes. Letzterer geht von 115 Euro je Quadratmeter aus, die Stadt von fünf Euro. Der Ankauf wird laut Vorlage zwischen 200 000 und 4,6 Millionen Euro teuer. Für das laufende Jahr stehen dafür nur 190 000 Euro im Haushaltsplan. Oberbürgermeister Jann Jakobs hatte aber vorab deutlich gemacht, dass man die nötigen Summen aufbringen werde.

Der B-Plan gestattet den Anrainern den Bau von etwa 20 privaten Bootshäusern und 15 Steganlagen. Der Weg rückt näher ans Ufer, so dass der Uferstreifen schmaler und die Privatgärten umfänglicher nutzbar werden. Bis zu 1,5 Meter hohe Mauern dürfen die Hanggrundstücke stützen. Die privat nutzbaren Grünstreifen um die maximal fünf Meter hohen Bootshäuser können zwei Meter Breite haben. Der Spielplatz an der Stubenrauchstraße muss abgebaut werden, die Geräte bleiben am Ufer. (MAZ vom 8.11.2007)

  Hierunter dokumentieren wir die Pressemitteilung der Absperrer vom 15.10.2007.

  Nawaropresse.jpg

... Unterdessen hat gestern Balthasar Schramm, Vorstandschef der Nawaro BioEnergie AG, Vermutungen zurückgewiesen, sein Unternehmen sei an den Sperrungen des Uferwegs beteiligt gewesen. Dies hatte die „Initiative Griebnitzsee für alle“ vermutet, nach dem die Presseerklärung der Sperr-Anrainer als Fax-Kennung „Nawaro AG“ auswies. Schramm, der selbst am Griebnitzsee wohnt, sagte auf PNN-Anfrage: „Das Unternehmen hat damit gar nichts zu tun, das ist hanebüchen.“ Er habe nur einem Nachbarn erlaubt, sein Faxgerät zu benutzen. Zudem reiche sein Grundstück nicht bis zum See und sei auch nicht abgesperrt gewesen. Auch dass sein Nachbar am Griebnitzsee, der Rechtsanwalt Kay Jacobsen, im Nawaro-Vorstand sitze, lasse nicht den Schluss zu, das Unternehmen sei involviert.

(Potsdamer Neueste Nachrichten vom 24.10.2007)

    26.10.2007

Staatsanwalt ermittelt gegen See-Anrainer

Acht Anzeigen nach Sperrung des Griebnitzsee-Ufers / Frau ging auf Wachmann los / Bodyguards ohne Lizenz

VOLKMAR KLEIN (Märkische Allgemeine vom 26.10.2007)
BABELSBERG Die Sperrung des Griebnitzsee-Ufers am 15. und 16. Oktober beschäftigt die Staatsanwaltschaft. In Ermittlerkreisen geht man davon aus, dass gegen die Auftraggeber und die nicht zugelassenen Wachschützer ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung eingeleitet wird. Der Anfangsverdacht einer strafrechtlichen Relevanz sei "allemal gegeben", hieß es auf Anfrage. Auslöser ist eine Anzeige des Rechtsanwalts und Anwohners Frank Walter von Gierke gegen die Uferanrainer Jacobsen, Schramm, Gottschaldt, Erdem und Scholz sowie gegen die als Wachschutz eingesetzte Baufirma Andreas Seidel. Von Gierke wirft ihnen Nötigung vor, da er unter Gewaltandrohung am Joggen und Radfahren gehindert wurde. Durch die in der Nacht nicht erkennbaren und unbewachten Flatterbänder, die quer über den Weg an abschüssiger Stelle gespannt waren, hätten die Genannten erhebliche Verletzungen oder tödliche Stürze "billigend in Kauf genommen", heißt es in der Strafanzeige. Insgesamt gebe es im Nachtrab der Sperraktion acht Anzeigen zu bearbeiten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Hälfte betreffe den Vorwurf der Nötigung, komme vermutlich von aufgehaltenen Passanten und richte sich gegen die Bodyguards und/oder deren Auftraggeber in den Ufervillen. Die andere Hälfte komme von der Gegenseite und ergehe wegen Hausfriedensbruchs gegen Spaziergänger, Jogger und Radfahrer, die sich von den eigentümlichen Flatterband-Barrikaden mit den bulligen Hilfssheriffs nicht einschüchtern ließen und "Privateigentum" betraten. Amüsiert bestätigte ein Ermittler, dass die kräftigen Wachmänner eine Dame wegen Körperverletzung angezeigt haben. Ob die verärgerte Spaziergängerin mit dem Schirm auf einen der starken Männer losging, war noch nicht im Detail bekannt. Die Fälle würden derzeit zur Bearbeitung auf die Dezernate verteilt, die Anzeige von Gierkes lande im Sonderdezernat, das sich mit Vorwürfen gegen Justizangestellte und Anwälte befasse. Mehrere der Angezeigten sind Rechtsanwälte.

Offenbar durfte die Firma "Andreas Seidel – Kleingewerbe, Bauvorbereitende Maßnahmen" nicht als Wachschutz eingesetzt werden. Die Truppe ist sonst baulich für mehrere der Villenbesitzer tätig. "Das sind unsere Kunden", sagte der Wortführer bei der Uferwegsperrung. Seidels Firma ist mit Sitz in der Jägerallee 19 gemeldet, doch an dem leer stehenden Gebäude gibt es nur einen Briefkasten. Bei der Industrie- und Handelskammer, wo Wachschützer den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis nach 40 Unterrichtsstunden erbringen müssen, erklärte man, eine solche Zertifizierung gehöre nicht zum Firmenprofil. Beim Gewerbeamt hieß es, der Vorgang werde noch geprüft.

Potsdam, 18.10.2007. Einen guten Überblick über die Ereignisse der letzten Tage und die Hintergründe finden Sie im folgenden Artikel aus der MAZ vom 17.10.2007

Zeitweiliger Ausschluss aus dem Paradies

Babelsberger Villenbesitzer ließen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee sperren, die Stadt machte ihn am nächsten Tag wieder frei

VOLKMAR KLEIN
POTSDAM Diesmal dauerte es anderthalb Tage, bis der Spuk verschwunden war. Am Montagmorgen hatten acht Villenbewohner am Babelsberger Griebnitzsee den öffentlichen Uferweg gesperrt. Sie sorgten damit für eine neue Eskalation im jahrelangen Streit mit der Stadt um die Jedermannsrechte auf der Promenade. Gestern um 16.15 Uhr durchschnitt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Flatterbänder und ließ die von den Anrainern bezahlten, teils rabiaten Wachen wegtreten.

Zuvor waren nicht wenige Jogger, Radwanderer und Spaziergänger vom Glauben an den Rechtsstaat abgefallen. Die Polizei war am Montag nicht etwa gekommen, um den ausgeschilderten Rad- und Wanderweg unterhalb der historischen Villen wieder freizuräumen, sondern wegen einer Anzeige der Wachschützer gegen einen Passanten. Hausfriedensbruch lautete der Vorwurf. Der Mann hatte die Ungeheuerlichkeit nicht hingenommen und war einfach weitergegangen. Der Polizeitruppführer belehrte die Sicherheitsfirma, die als solche nicht einmal zertifiziert ist, lediglich, dass sie in solchen Fällen keine Gewalt anwenden darf.

Auch die Stadtverwaltung zeigte sich aus Sicht der aufgebrachten Bürger zunächst zahnlos. Ein von der Kommune beauftragter Anwalt erschien und riet allen, die es darauf anlegen wollten, lieber nicht die Sperren zu durchbrechen. Vor zwei Jahren war Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) härter vorgegangen. Die aufgeschütteten Sperrwälle ließ er damals umgehend mit dem Radlader beiseite schieben. Diesmal wartete er lieber auf grünes Licht des Verwaltungsgerichts.

Prinzipiell setzt die Stadt auf gütliche Einigung. Doch die Rechtslage auf dem zweieinhalb Kilometer langen früheren Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen ist kompliziert. Die Kommune hat es mit etwa 60 Eigentümern zu tun, darunter den Erben jüdischer Enteigneter der Nazi-Zeit, aber häufiger noch mit zugezogener Geldbourgeoisie, die sich Ansprüche aus dem Mauergrundstücksgesetz gekauft hat.

Seit die Mauer fiel, war der Weg öffentlich, wurde zum Bundesgartenschau-Radweg und zum Geschichtspfad. Neugierige lernen bei Führungen etwas über die einst hier lebenden Ufa-Filmstars, über die Regierungschefs der Siegermächte, die während der Potsdamer Konferenz ihre Häupter in den Beletagen der Villen betteten, und über das 1989 überwundene Grenzregime.

Die neuen Eigentümer haben in dem Wissen gekauft, dass es diesen Weg gibt und dass ihn die Stadt öffentlich halten will. Dennoch setzten einige ihre Anwälte in die Spur, um jeden Angriffspunkt zu nutzen. Rechtliche Planungsfehler der frühen 90er Jahre boten Ansätze. Man zweifelt den Charakter des Uferstreifens als "freie Landschaft" nach Naturschutzgesetz an, versucht die von der Stadt verhängten Bebauungsverbote gerichtlich zu kippen und hat mit der jetzigen Inszenierung noch einmal nachdrücklich fehlenden Gemeinsinn bewiesen.

Erst im kommenden Jahr wird das Verwaltungsgericht seine Urteile in den verschiedenen Hauptverfahren sprechen, Eilentscheidungen gingen bisher mal zugunsten der einen, mal der anderen Seite aus. Die alten Planungsfehler werden dann geheilt sein, noch in diesem Jahr will die Kommune einen Bebauungsplan für den öffentlichen "Uferpark Griebnitzsee" vorlegen, der die Interessen der Eigentümer und der Bürger bedient. Am Ende steht die Frage, wie hoch die Entschädigungen bei der Enteignung derjenigen ausfallen, die ein Paradies nicht teilen können.

16.10.2007 Verwaltungsgericht: Griebnitzsee-Uferweg muss öffentlich bleiben

Potsdam (dpa/bb) - In den seit Jahren schwelenden Streit um den Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee musste nun erneut die Jusitz eingreifen. Das Verwaltungsgericht Potsdam befand es am Dienstag für widerrechtlich, dass Anwohner den öffentlichen Radweg über ihre Grundstücke am Vortag abgesperrt hatten. Es sei den Eigentümern zuzumuten, dass Radfahrer den knapp drei Kilometer langen Uferstreifen zwischen dem S-Bahnhof Griebnitzsee und dem Schloss Babelsberg nutzen - wie seit der Wende üblich. Vorher patrouillierten auf dem einstiegen Mauerstreifen die DDR-Grenztruppen.

Potsdam, 7.7.2007

Ab dem 9. Juli 2007 liegt der Bebauungsplan Griebnitzsee nach der Abwägung und Einarbeitung von über 1300 Stellungnahmen von Bürgern für einen Monat wieder öffentlich aus.  In diesem Zeitraum können erneut Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Plans abgegeben werden. Unter www.potsdam.de  (auf Menupunkt "öffentliche Beteiligung" klicken) können die Planunterlagen ab dem 9.7. eingesehen werden und auch Stellungnahmen online abgegeben werden. Wer an seinem Urlaubsort ins Internet kommt, kann sich auch aus der Ferne beteiligen.

Wenn diese neuen Stellungnahmen ausgewertet sind, steht der entscheidende Beschluss der Stadtverordneten an: Stimmen sie dem Bebauungsplan zu, wird er rechtskräftig und die Stadt hätte nach Jahren der Auseinandersetzung ihr Ziel – einen rechtssicheren öffentlichen Uferpark samt Weg auf dem ehemaligen Mauergrenzstreifen – erreicht. Nach dem Zeitplan der Verwaltung soll das Ende 2007 oder Anfang 2008 geschehen.

Griebnitzseeanrainer klagen vor Gericht gegen die Betretungsrechte von Weg und Uferstreifen  nach dem Naturschutzgesetz. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Stadt Potsdam die Planungshoheit über ihr Gebiet und kann Weg und Uferstreifen bis zum Wasser, so wie es der Bebauungsplan vorsieht, öffentlich planen.

Schreiben Sie der Stadt Potsdam erneut!

Seit dem Fall der Mauer wird das ehemalige Grenzgelände  auf Beschluss der Potsdamer Stadtverordneten als Erholungsgebiet genutzt.

Der Bebauungsplan Nummer 8  „Griebnitzsee“ sieht einen öffentlichen Wander- und Radweg am See vor und soll außerdem die Flächen zwischen Weg und See dauerhaft für die Öffentlichkeit sichern. Die letzte Bürgerbeteiligung erbrachte die Rekordreaktion von 1300 Zuschriften, dennoch wird eine weitere Zunahme von Bootshäusern, eine Verkleinerung der betretbaren Uferflächen, Verminderung der Zuwege sowie Einschränkungen für Fahrradfahrer geplant. Im Internet kann man sich unter www.potsdam.de/beteiligung genau informieren. Bis zum 10.08.2007 kann sich die Öffentlichkeit erneut am  B-Plan-Verfahren beteiligen. Es ist hilfreich, wenn bei der Stadtverwaltung viele Reaktionen eingehen, die das öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg für Fußgänger und Radfahrer und an betretbaren Uferflächen  aufzeigen.

Schreiben Sie also der Stadt, kopieren Sie das Formular, verteilen Sie es weiter, es geht um Ihr Erholungsgebiet.

Unsere Forderungen:

-Erhalt des Uferparks Griebnitzsee ohne weitere  Verkleinerungen

-dauerhafter Erhalt des durchgängigen Rad- und 

 Wanderweges in der Breite von mindestens 3 Metern

-Keine Absperrung der betretbaren Uferflächen

-Beachtung des Bauverbotes an Gewässern

Weitere Formulare unter www.Griebnitzsee.eu

 

Uferweg: Kompromiss auf 250 Seiten  (PNN vom 20.4.2007)

Plan für Griebnitzsee: Radfahren und 18 Bootshäuser erlaubt / Entschädigung für Privatflächen fällig?

Babelsberg - 250 Seiten zur Zukunft des Uferwegs am Griebnitzsee bekommen die Potsdamer Stadtverordneten heute auf den Tisch: Das Schriftstück der Stadtplaner mit rekordverdächtigem Umfang ist Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Griebnitzsee“. Der Plan legt fest, wo der rund 2,7 Kilometer lange öffentliche Uferweg verlaufen soll und welche Teile des Ufers privat genutzt werden können. Zu dem Vorschlag der Stadtplaner, der im vergangenen Sommer öffentlich ausgelegt wurde, waren 1300 Stellungnahmen von Potsdamer Bürgern und Institutionen eingegangen – so viele gab es noch nie, sagte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann gestern bei der Vorstellung der so genannten „Abwägung“.

Aus den 1300 Stellungnahmen haben die Stadtplaner in einer „Sisyphusarbeit“ (Goetzmann) 63 Änderungen für den Bebauungsplan erarbeitet. Über diese müssen nun die Stadtverordneten entscheiden. Dann wird der Plan voraussichtlich ab Juli erneut öffentlich ausgelegt und die Bürger können zu den Änderungen wieder Eingaben machen. Wenn diese ausgewertet sind, steht der entscheidende Beschluss der Stadtverordneten an: Stimmen sie dem Bebauungsplan zu, wird er rechtskräftig und die Stadt hätte nach Jahren der Auseinandersetzung ihr Ziel – einen rechtssicheren öffentlichen Uferpark samt Weg auf dem ehemaligen Mauergrenzstreifen – erreicht. Nach dem Zeitplan der Verwaltung soll das Ende 2007 oder Anfang 2008 geschehen. Doch selbst dann erwartet die Stadt noch Widerspruch: Er gehe davon aus, dass es eine Normenkontrollklage geben werde, sagte Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) gestern. Diese hätte zur Folge, dass vor Gericht über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans entschieden wird. Ein solches Verfahren dauere rund ein Jahr, so Exner.

Auch für die jetzt vorlegte Version des Bebauungsplan-Entwurfs erwartet die Stadt keine „volle Zustimmung“. Man mache aber ein „sehr ausgewogenes Kompromissangebot“, so Goetzmann. Die wichtigste Festlegung des Plans: Die Uferzone oberhalb des Uferwegs soll vorrangig von den Anwohnern privat genutzt werden – das Areal unterhalb des Weges bis zum Wasser gehört der Öffentlichkeit. Der Weg soll weiter von Radfahrern genutzt werden können, wobei Fußgänger Vorrang haben. Eine Schließung des Weges in der Nacht will die Stadt nicht. Den Anwohnern erlaubt sie den Bau von 18 Bootshäusern und elf Steganlagen. Sie dürfen nur dort entstehen, wo sie bereits früher standen. Die Bootshäuser dürfen maximal fünf Meter hoch sein, die Stege maximal neun Meter lang. Zum Aussehen der Bootshäuser gibt es keine Vorgaben – sie müssten aber leicht zurückzubauen sein, so Goetzmann, da die Wasserstraßenverwaltung wegen des Teltowkanalausbaus jedes Jahr den Abbau fordern könne.

Doch selbst wenn diese Festlegungen Ende des Jahres beschlossene Sache sind, stehen der Stadt noch Hürden bevor. Sie muss mit dem Bund über den Kauf von rund 40 000 Quadratmetern Uferfläche verhandeln – dabei liegen die Preisvorstellungen weit auseinander: Die Stadt will fünf Euro pro Quadratmeter zahlen, der Bund verlangt bisher 115 Euro. Zugleich könnten für 10 000 Quadratmeter des insgesamt 100 000 Quadratmeter (zehn Hektar) großen Bebauungsplan-Gebiets Entschädigungen fällig werden. Diese Privatflächen, die sich auf etwa 20 der 80 Grundstücke verteilen, beansprucht die Stadt nämlich für die Öffentlichkeit. Für den Flächenkauf hat die Stadt t 340 000 Euro eingeplant. Dazu kommen 100 000 Euro für die Planung des Uferparks.

Auch die anhängigen juristischen Streitfälle zum Uferweg kosten – allerdings im „erträglichen Rahmen“, so Exner. Momentan seien „ein gutes Dutzend“ Klagen gegen die Veränderungssperre und zwei gegen die Betretungsrechte aktuell. Die Veränderungssperre gilt seit Anfang 2005 und verbietet den Anwohnern, auf den umstrittenen Flächen etwas zu verändern. Mehr als 14 hatten dagegen verstoßen, der Großteil akzeptierte die Ordnungsstrafe der Stadt nicht. Die Veränderungssperre wurde allerdings vom Oberverwaltungsgericht bereits für zulässig erklärt.

 Potsdam 24.1.2007

„Haben Kirsch nicht genötigt“

Keine Ermittlungen gegen SPD-Fraktionschef Schubert

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlungen gegen den SPD-Fraktionschef Mike Schubert eingeleitet. Das bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Es sei kein Anfangsverdacht festgestellt worden. Angezeigt hatte Schubert der Rechtsanwalt Christoph Partsch, der den SPD-Stadtverordneten Wolfhard Kirsch im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee vertritt. Partsch hatte Schubert nach vorherigen Angaben der Staatsanwaltschaft Nötigung, Erpressung und üble Nachrede vorgeworfen. Schubert war bereits zuvor einmal angezeigt worden – auch da nahm die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf. Ihn überrasche das nicht, teilte Schubert gestern mit: „Weder meine Fraktion noch ich haben das Fraktionsmitglied Wolfhard Kirsch genötigt.“ Ob Rechtsanwalt Partsch ihn „aus Unkenntnis des Rechts oder bewusst fehlerhaft verdächtigt hat“, sollten „andere prüfen“, so Schubert. Er wolle die Position der SPD-Fraktion vertreten, den Uferweg öffentlich zugänglich zu halten. SCH

aus Potsdamer Neueste Nachrichten 24.1.07

Märkische Allgemeine vom 02.12.2006 / Potsdam

Punktsieg für freies Ufer am Griebnitzsee
Gericht bestätigt Baustopp und bewertet den öffentlichen Weg als Außenbereich

VOLKMAR KLEIN

BABELSBERG Einen Baustopp am Griebnitzsee hat das Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt. Der Villenbesitzer der Virchowstraße 29 hatte am Uferstreifen ohne Baugenehmigung begonnen, eine neue Kaimauer aus Betonsteinen zu errichten. Das untersagte ihm die Stadt im August 2005, mit seiner Klage gegen diesen Baustopp unterlag der Eigentümer jetzt im Eilverfahren. Das Urteil ist brisant, weil es über den Einzelfall hinaus die Rechtsposition der Stadt im Konflikt um den Uferweg verbessert. Es ist eine Schlappe für mehrere Villenbesitzer, die derzeit auf die gerichtliche Feststellung klagen, das Ufer liege planungsrechtlich nicht im Außenbereich. In der Urteilsbegründung heißt es aber: "Es spricht Überwiegendes, wenn nicht alles dafür, dass das Vorhaben im Außenbereich belegen ist."

Damit verhindert nicht allein die städtische Veränderungssperre private Bauvorhaben, sondern zusätzlich das im Außenbereich generell bestehende Bauverbot. Es gilt, bis die Stadt dort Planungsrecht schafft. Das tut sie derzeit mit dem Bebauungsplan für den öffentlichen Uferpark Griebnitzsee. Der Status des Uferstreifens als Außenbereich sichert auch die öffentlichen Betretungsrechte nach dem Naturschutzrecht.

Das Gericht beruft sich auf die Einschätzung seines Berichterstatters Ruben Langer von einem Vor-Ort-Termin im August. Der Uferbereich bildet demnach "eine eigenständige Einheit, die am Bebauungszusammenhang der Villengrundstücke nicht mehr teilhat".

 

Potsdam, 20.9.2006

Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 531/20.09.2006
Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist wirksam - Erfolg für den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Ergebnis der mündlichen Verhandlung des 2. Senates am 20.09.2006 die Anträge zweier Eigentümer von Ufergrundstücken abgewiesen, mit denen diese die Feststellung der Unwirksamkeit der Satzungen zur Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ erreichen wollten. Mit dieser Entscheidung sind die Satzungen zur Veränderungssperre vollzugsfähig und wichtiger Bestandteil für die Sicherung der Planung der Landeshauptstadt Potsdam geworden. Das Verfahren zum B-Plan Nr. 8 „Griebnitzsee“ kann ohne Verzögerung fortgesetzt werden.
In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht auch unter Würdigung der umfangreichen schriftlichen Ausführungen des Rechtsanwaltes der Antragsteller keine neuen Gesichtspunkte erkenne, die zu einer wesentlichen Änderung seiner Auffassung führen könnten.
Dem jetzigen Hauptsacheverfahren war bereits ein Eilverfahren vorangegangen, mit dem die Antragsteller das Ziel verfolgten, die Vollziehung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ auszusetzen.
Diese Anträge waren mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 18.10.2005 bereits abgelehnt worden.
In der jetzigen Verhandlung zur Hauptsache wurde durch das Gericht den Ausführungen der Antragsteller entgegen gehalten, dass die Grundfrage, ob eine solche Planung zur Schaffung öffentlich zugänglicher Grün- und Erholungsflächen durch die Stadt überhaupt zulässig sei, eindeutig zu bejahen sei. Ebenfalls sei zu bejahen, dass mit dem Instrument der Veränderungssperre die Stadt auch vorläufig Veränderungen in dem betroffenen Gebiet versagen kann.
Die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungen zur Veränderungssperre ließen keine formellen Mängel erkennen.
Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung wurden die Anträge der Antragsteller zurückgewiesen. Die schriftliche Begründung der Entscheidung wird in wenigen Wochen erwartet.

Potsdam, 15.9.2006

Auf der Informationsveranstaltung der SPD Babelsberg teilte der Leiter des Stadtplanungsamtes Andreas Götzmann mit, dass es über 1000 Zuschriften um Entwurf des Bebauungsplans Griebnitzsee gegeben habe. Die allermeisten  Bürger unterstützen demnach den Plan der Stadt einen durchgängigen Uferweg für Fußgänger und Radfahrer auf Dauer zu erhalten und die Betretbarkeit der Uferflächen bis zum Wasser zu sichern. Die Bebauung der Uferflächen wird allerdings  überwiegend abgelehnt.

Potsdam, 7.9. 2006

Am 13.9.2006 findet um 20 Uhr im Kulturhaus Babelsberg eine öffentliche Veranstaltung der SPD zum Bebauungsplan 8 "Griebnitzsee" statt. U.a. wird Herr Goetzmann vom Stadtplanungsamt den B-Plan erläutern.

Potsdam, Juli 2006

Schreiben Sie der Stadt Potsdam!

Seit dem Fall der Mauer wird das ehemalige Grenzgelände  auf Beschluss der Potsdamer Stadtverordneten als Erholungsgebiet genutzt.

Der Bebauungsplan Nummer 8  „Griebnitzsee“ sieht einen öffentlichen Wander- und Radweg am See vor und soll außerdem die Flächen zwischen Weg und See dauerhaft für die Öffentlichkeit sichern.

Bis zum 1.9. 2006 kann sich die Öffentlichkeit am  B-Plan-Verfahren beteiligen. Es kommt darauf an, dass bei der Stadtverwaltung möglichst viele Briefe eingehen, die das öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg für Fußgänger und Radfahrer und an betretbaren Uferflächen zeigen.

Schon jetzt gibt es ungenehmigte Einengungen des vorher mehr als drei Meter breiten Weges und ungenehmigte Absperrungen der Uferflurstücke. Durch hektisches Roden und Auslegen von Rollrasen soll der Charakter der Freien Landschaft, für die nach dem Naturschutzgesetz Betretungsrechte gelten, verändert werden. Jetzt ist der Moment sich hierzu zu äußern.

Schreiben Sie also der Stadt, es geht um Ihr Erholungsgebiet.

Auch Berliner und alle anderen Nutzer des Weges sind berechtigt sich zu äußern.

Unsere Forderungen:

-Erhalt des Uferparks Griebnitzsee ohne weitere Verkleinerungen

-dauerhafter Erhalt des durchgängigen Rad- und Wanderweges in der Breite von mindestens 3 Metern

-Keine Absperrung der Uferflächen

-Beachtung des Bauverbotes an Gewässern

Potsdam, Juli 2006

Laut Amtsblatt der Stadt Potsdam wird der Entwurf für den Bebauungsplan 8 "Griebnitzsee" ab 24.7.2006 öffentlich ausgelegt. Bis zum 1.9.2006 hat jeder Bürger, unabhängig von seinem Wohnort, die Möglichkeit sich zum Bebauungsplan zu äußern und Anregungen zur Umsetzung zu geben. (Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Verbindliche Bauleitplanung, Friedrich-Ebertstraße 79/81, 14469 Potsdam,  oder Fax 289 2514) Der B-Plan sieht einen durchgehenden Uferweg und eine durchgehende Betretbarkeit der Uferflächen zwischen Weg und Wasser vor, im Bereich der Virchowstraße 5-45 kann der Weg nach vorn verlegt werden.

 

Potsdam, 7.6.2006

Heute wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von CDU,  PDS, SPD  und gegen die Stimmen des Bürgerbündnisses und der Grünen die Auslegung des Bebauungsplans 8 Griebnitzsee beschlossen. In der vorangehenden Diskussion sicherte die Baubeigeordnete Dr.Elke von Kuick-Frenz den Stadtverordneten zu, dass Baugenehmigungen für Bootshäuser oder andere Anlagen von ihrer Behörde erst erteilt werden, wenn der B-Plan rechtskräftig ist. Baugenehmigungen für die Verlegung des Weges zum Wasser hin, würden auch während des laufenden Verfahrens erteilt.  Ute Bankwitz vom Bürger-Bündnis kritisierte, dass mit möglichen Abtrennungen der Privat-Grundstücke durch 1,70 m hohe Hecken die Erlebbarkeit der Uferregion eingeschränkt würde. Ausserdem stellte sie die Frage, ob die Wiederherstellung des "Historischen" das für die heutige Zeit Wünschenswerteste sei.  Peter Schüler von den Grünen kritisierte, dass der B-Plan fachliche Mängel aufweise. Beispielsweise würden vor dem Hotel am Griebnitzsee bisher schon unbebaute Flächen als Ausgleichsflächen für Versiegelungen angeboten. Bürgermeister und Finanzbeigeordneter Burkhard Exner sprach sich trotz aller möglichen Bedenken für eine rasche Auslegung des B-Plans aus, weil die Stadt damit ein Vorkaufsrecht für die Flächen erhalte, die sie im Interesse der Öffentlichkeit erwerben möchte.

Potsdam, 15.1.2006

Die Stadt Potsdam plant seit 1990 einen Uferpark am Griebnitzsee. Jeder, der heute dort wohnt, konnte dies beim Kauf seines Hauses nach 1990 wissen.  Im Sommer 2004 haben sich 7000 Potsdamer Bürger mit ihrer Unterschrift für  den Erhalt des Uferweges und die Betretbarkeit der Uferflächen ausgesprochen. Im Herbst 2004 fasste die Stadtverordnetenversammlung einen Kaufbeschluss für das Ufer. Die Bauverwaltung führt die Arbeiten am Bebauungsplan weiter.

Im Sommer 2005 einigte sich die Stadt mit 18 Anrainern aus der Virchowstraße auf einen Kompromiss,  der vorsieht, den Weg im Bereich der Virchowstraße ans Wasser zu verlegen und weiterhin öffentlich zu belassen, ebenso die Flächen zwischen Weg und Wasser. Die betroffenen Anrainer sollten dies einheitlich garantieren.

An diese Vereinbarungen haben sich beide  Seiten nicht gehalten: die Stadt  erteilte einem einzelnen Anrainer eine Baugenehmigung. Die im Kompromiss vorgesehene einheitliche Zusage aller Anlieger, unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des auf ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zuzustimmen oder eine solche öffentliche Nutzung im Grundbuch zu bewilligen und für die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte zuzusichern, lag aber offenbar nicht vor. Im Gegenteil befindet sich einer der am Kompromiss Beteiligten, selbst Stadtverordneter der SPD und Anrainer am Griebnitzsee  in einer juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt und dementiert nicht, dass er den Weg am liebsten dicht machen würde.(s. PNN vom 14.1.2006). Die Gruppe der Anrainer ist inzwischen zerstritten und trägt diesen Streit z.T. in der Presse aus. (s. PNN v. 14.1.06)  

Seit der Wende wird der Uferweg von Radfahrern genutzt. Im Rahmen der Kompromissverhandlungen legte die Anrainergruppe aus der Virchowstraße 2005 einen Plan vor, in dem auch Radfahrer auf dem Uferweg eingezeichnet waren. Jetzt verwahren sich dieselben Anrainer gegen die Nutzung des Weges als Radweg. Am Griebnitzsee verlief die innerdeutsche Grenze, der Uferweg ist Teil des Mauerradweges, der mit Millionen Fördergeldern angelegt wird. Der Weg wird jährlich von tausenden Radlern genutzt: auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität, beim Familienausflug, beim Fitnesstraining oder um sich die Villen der Potsdamer Konferenz und den ehemaligen Mauerstreifen anzusehen.

Wir appellieren an den Oberbürgermeister und die Stadtverordneten sich nicht weiter von einigen Wenigen aufs Glatteis führen zu lassen. Dies geht auf Kosten der Tausenden von Potsdamern, die im Sommer 2004 ihre Unterschrift  für eine öffentliche Nutzung des Uferstreifens geleistet haben. Die Stadt hat die Planungshoheit, sie verfolgt seit Jahren das Ziel eines öffentlichen Fuß- und Radweges und betretbarer Uferflächen. Sie hat die gesetzlichen Mittel diese Planungen weiter zu verfolgen und durchzusetzen. Sie muss es nur tun!

Potsdam, 20.11.2005 Freie Landschaften dürfen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz von der Öffentlichkeit genutzt werden (sogenannte Betretungsrechte), auch wenn sie in Privatbesitz sind. Falls Sie hierzu oder zur Veränderungssperre  Fragen haben, können Sie sich unter Stadtplanung-Bauordnung@rathaus.potsdam.de an die Stadt Potsdam wenden.

Besonders im Abschnitt Virchowstraße des Ufers, sieht man in den letzten Wochen erhebliche Anstrengungen von Anrainern, den Charakter der  Landschaft zu verändern. Es werden Hecken gepflanzt, Rasen gesät, rot-weiße Flatterbänder gespannt, Treppchen gebaut, Rosenbögen aufgestellt etc.. Die zahlreichen kleinen Veränderungen zielen offensichtlich darauf ab, eine noch anstehende gerichtliche Auseinandersetzung mit der Stadt zu beeinflußen, bei der es auch darum geht, ob das Griebnitzseeufer "Freie Landschaft" gemäß den Naturschutzgesetzen ist.

Im Oktober hat die Stadt Potsdam einen Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Einige der Grundstückseigentümer am See, darunter ein Stadtverordneter der SPD-Fraktion,  hatten versucht, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Veränderungssperre gerichtlich zu kippen und sind damit gescheitert. Die Veränderungssperre, die wertsteigernde Baumaßnahmen untersagt, gilt weiterhin. Die Stadt arbeitet an einem Bebauungsplan, der die Gestaltung des Uferparks am Griebnitzsee festlegt. Ein Umgehen der Veränderungssperre wollen Rechtsabteilung und  Baubehörden nicht tolerieren.

Das Gericht hat noch einmal festgestellt, dass es sich beim Griebnitzseeufer um "freie Landschaft" handelt und daher die Betretungsrechte nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz gelten.

Nach einem im April 2005 geschlossenen Kompromiß zwischen der Stadt Potsdam und Anliegern aus der Virchowstraße wurde in diesem Bereich die Idee eines breiten Uferparks leider teilweise aufgegeben, dies wurde jedoch an Bedingungen geknüpft:

"allerdings wird, so verlautete am Abend aus Ausschusskreisen, die Zustimmung der Stadt an die Bedingung geknüpft, dass alle von der Wegeverlegung betroffenen Eigentümer oder Erwerber „einheitlich“ entweder unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des ja auf ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zustimmen oder eine solche öffentliche Nutzung im Grundbuch bewilligen. Außerdem müssen sie für die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte zusichern..." ERB" (PNN vom 28.4.05)

 

Potsdam, 20.6.05

Soll das ein Uferpark sein?

Am 20. 6. hat die Stadt Potsdam eine Bauvoranfrage der Anrainer aus Virchowstraße positiv beschieden. Demnach darf der Weg von den Anrainern Virchowstraße 7-49 in diesem Abschnitt unmittelbar ans Wasser verlegt werden. Die privaten Gärten dürfen, abgetrennt durch eine Mauer, bis zum neuen Weg vergrößert werden. Die verbleibende Fläche zwischen neuem Weg und Wasser muss öffentlich betretbar bleiben.

"Allerdings wird, so verlautete am Abend aus Ausschusskreisen, die Zustimmung der Stadt an die Bedingung geknüpft, dass alle von der Wegeverlegung betroffenen Eigentümer oder Erwerber „einheitlich“ entweder unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des ja auf ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zustimmen oder eine solche öffentliche Nutzung im Grundbuch bewilligen. Außerdem müssen sie für die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte zusichern – wobei die Möglichkeit bestehen soll, bestimmte private Grünflächen im B-Plan festzulegen, beispielsweise für Bootshäuser. Zudem wird gefordert, dass die Wegeverlagerung in einer übergreifenden Baumaßnahme durchgeführt wird oder aber bei Teilmaßnahmen der jeweilige Anschluss an den bestehenden Weg gewährleistet wird. ERB " (PNN)



Die Stadt verfolgt seit 1990 den Plan eines öffentlichen Uferparks. Von einem Uferpark kann im Abschnitt Virchowstraße nicht mehr die Rede sein. Mit Bedauern nehmen wir zu Kenntnis, dass die Stadt ihr Konzept eines Uferparks an dieser Stelle aufgegeben hat. Es verbleibt ein schmaler Reststreifen von 5m Breite, abgegrenzt von einer Mauer.
Ein Präzedenzfall für das gesamte Griebnitzseeufer kann der Vertrag zwischen der Stadt und den Anrainern der Virchowstraße nicht sein. Ein Uferpark braucht eine begehbare und erlebbare Tiefe.

Die für den Abschnitt Virchowstraße jetzt beschlossenen Baumaßnahmen werden nur zum Teil von den Anrainern übernommen, die aufwendigsten Arbeiten am Stichweg Virchowstraße, der durch eine Treppenanlage und einen Serpentinenweg zum Wasser ersetzt werden soll, soll die Stadt bezahlen.

Wir fordern dagegen, dass die Stadt die Mittel der Steuerzahler stattdessen für den Ankauf von Uferflächen ausgibt. Nur so kann sich zumindest teilweise die Anlage eines Uferparks durchsetzen lassen. Laut Oberbürgermeister Jakobs hat der Bund die Flächen, die die Stadt für einen Uferpark benötigt, für unter 10 Euro/qm angeboten. Dieses Angebot sollte die Stadt annehmen, damit der Uferpark, so wie er im aktuellen B-Plan-Verfahren ausgelegt wurde, Realität werden kann.

Mit der jetzt genehmigten Bauvoranfrage am Ufer vergibt die Stadt leider ein markantes und durchgängiges Stück des historischen Postenweges, der Teil des Berlin-Brandenburger -Mauerweges ist.

Potsdam, 17.5.05
Heute fand in der Universität Potsdam eine Erörterungsveranstaltung der Stadt zum Bebauungsplan Griebnitzsee statt. Es wurde der Kompromissvorschlag der Stadt vorgestellt, der vorsieht, den Weg im bisherigen Verlauf zu belassen. Gleichzeitig soll den Anliegern ermöglicht werden ihre Gärten bis zum Weg zu vergrößern. Im Interesse privater Nutzungsmöglichkeiten soll Eigentümern außerdem Gestaltungsspielraum beim Wegeverlauf auf ihrem Grundstück gegeben werden können. Ein von Anliegern der Virchowstraße als Vorentwurf eingebrachter Gestaltungsplan, der zu einer erheblichen Verschmälerung des Uferstreifens führen würde, wurde vorgestellt. Er würde eine Verlegung des Weges ganz ans Wasser und landseitig eine Begrenzung durch eine Mauer bedeuten. In der Diskussion stellte sich heraus, dass dieser Plan erhebliche bauliche, rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringt, die nicht geklärt sind. Insbesondere die ungesicherte Finanzierung könnte dazu führen, dass die Stadt am Ende für eine teure Verlegung des Weges aufkommen müßte. Im Interesse der Öffenlichkeit wäre ein Erwerb möglichst vieler Flurstücke durch die Stadt am besten. Der Bund hat bereits im April signalisiert, dass er Flächen für die Gemeinbedarf vorgesehen ist, günstig an die Stadt verkaufen würde.

Potsdam, 09.05.2005
Seit heute liegt ein schriftlicher Entwurf und eine Zeichnung für den Bebauungsplan in der Stadtverwaltung aus. Hierin ist der Weg in seinem bisherigen Verlauf weitgehend unverändert eingezeichnet. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass der Uferweg Teil des Berliner Mauerweges ist und als solcher erhalten werden soll. Auch die Brandenburgische Verfassung, in der es in Artikel 40 heißt, dass Seeufer offen gehalten werden sollen oder ggf. für die Öffentlichkeit eröffnet werden sollen, wird zitiert. Näheres s.a. im Amtsblatt der Stadt, einzusehen unter www.potsdam.de/cms/beitrag/10015970/80186/

 

Ab 9.5. liegt der Bebauungsplan in der Stadtverwaltung, Hegel allee 1-10 Bereich verbindliche Bauleitplanung Haus I 8. Etage Zi 825 Mo-Do 7-18, Fr 7-14 aus. Bis zum 10.6.05 kann sich jeder Bürger dazu äußern.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann persönlich abgegeben werden oder an die o.g. Adresse geschickt werden oder unter 0331/ 2892514 gefaxt werden. Das Formular der Stadtverwaltung und unser aktuelles Infoblatt können Sie sich hier ausdrucken.
Hier können Sie den Infobrief und
das Formular einsehen.

Infobrief
(Potsdam, 20. Dezember 2004)
 

 

 


Potsdam, 25.04.2005
25.4.05 Bund stärkt Potsdam. In der Antwort der Bundesregierung vom 8.4.05 auf die Anfrage der CDU Bundestagsfraktion zum Thema Griebnitzsee schreibt der Bund, dass er der Errichtung eines Uferparkes Griebnitzsee grundsätzlich positiv gegenüber stehen würde. Er weist potentielle Käufer darauf hin, dass die Stadt Potsdam einen Uferpark plant.

Potsdam, 20.03.2005
Offenbar sind wir unserem Ziel, dem Erhalt des offenen Ufers und des durchgehenden Wasserzugang ein Sück näher gekommen. Vier Seeanrainer, unter ihnen der Oscar-Preisträger Volker Schlöndorff haben der Stadt Potsdam ein Wegerecht und die öffentliche Zugänglichkeit ihrer Grundstücke zwischen Weg und Ufer zugestanden und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Laut Finanz- und Rechtsbeigeordnetem der Stadt, Burkhard Exner, könnten die mit den vier Anrainern getroffenen Abmachungen "Modellcharakter" für noch austehende Einigungen mit den übrigen Seeanrainern haben.
Inzwischen liegt ein Gutachten eines Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor, das den Verkehrswert für öffentliche Grünflächen am Griebnitzseeufer auf 5€/pro Quadratmeter festlegt.
Kuriosum am Rande: Der Bundestagsabgeordnete der CDU Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU/CSU, in Minden 350 km westlich des Griebnitzsees beheimatet, kümmert sich jetzt zusätzlich um seine hiesige (Wähler-)Klientel am Griebnitzseeufer. Er stellt der Bundesregierung 38 detaillierte Fragen zur Grundstücksbewertung. Von der Problematik will er nach eigenen Angaben aus der Zeitung erfahren haben...

Potsdam, 26.01.2005
Das Cottbusser Landgericht hat mit Urteil vom 24.1.2005 die einstweilige Verfügung, die der OFD (inzwischen Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten, BImA) untersagte, Flurstücke am Griebnitzsee nach dem Mauergrundstücksgesetz an private Anrainer zu verkaufen, wieder aufgehoben.
Offenbar gibt es jedoch inzwischen einen intensiven Dialog zwischen der Stadt Potsdam und der neuen Bundesbehörde; rasche Verkäufe scheint es als erstes Ergebnis dieser Gespräche nicht zu geben.
Es besteht jetzt die Hoffnung, dass der Bund das öffentliche Interesse der Stadt Potsdam am Erwerb des Uferstreifens am Ende doch noch anerkennt, zumal das öffentliche Interesse an Uferlandschaften bereits durch Bundesrecht anerkannt ist und der Bund verpflichtet ist, Uferlandschaften in seinem Besitz der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Wenn das Griebnitzseeufer, das von Erholungssuchenden so stark freqentiert wird, nicht die Kriterien des öffentlichen Interesses erfüllt, welche Landschaft erfüllt sie dann? An der Nahtstelle zwischen Potsdam und Berlin gibt es hier einen 3,5 km langen Uferstreifen, an dem der öffentliche Nahverkehr einen eigenen Bahnhof hat und Berlinern wie Potsdamern ermöglicht, ohne Auto ans Wasser zu kommen.
Es gibt ein inzwischen auch gerichtlich festgestelltes Betretungsrecht der Uferflurstücke für die Öffentlichkeit nach dem brandenburgischen Naturschutzgesetz.
Die Stadt Potsdam hat die Planungshoheit und ist offenbar entschlossen, diese für eine dauerhafte öffentliche Nutzung des Uferstreifens einzusetzen.
Wir werden sie hierbei weiterhin unterstützen.

Potsdam, 31.12.2004
Laut Entscheidung des Cottbusser Landgerichtes vom 29.11.2004 hat die Stadt gegenüber der Oberfinanzdirektion (OFD) „schlüssig das Bestehen eines Erwerbsanspruches dargetan.“ Potsdam habe „glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegenerin (OFD) im Begriff ist, diesen Anspruch zu vereiteln“.

Seit dem Fall der Mauer plant die Stadt Postdam, damals unter Federführung des heutigen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck von der damaligen Gruppe ARGUS (Arbeitsgemeinschaft für Umweltschutz und Stadtgestaltung) auf dem ehemaligen Grenzstreifen am Griebnitzseeufer einen öffentlichen Uferpark. Seit 1990 wird der Postenweg von Potsdamer und Berliner Bürgern lebhaft genutzt.
Ein dauerhaft öffentlicher Uferbereich am Griebnitzsee macht einen wesentlichen Teil der Lebensqualität vieler Babelsberger aus. Er hat zur Ansiedlung zahlreicher Familien geführt. Babelsberg ist mittlerweile einer der kinderreichsten Bezirke Deutschlands. Eine Reprivatisierung der Uferzone wäre daher ein Schritt in die falsche Richtung.
Die jetzt Kaufinteressierten sind fast ausnahmslos keine Alteigentümer, diese haben Potsdam verlassen und ihre Häuser an die jetzigen Eigentümer verkauft. Von Rückübertragungen kann daher nicht die Rede sein. Die jetzige durch Krieg, Mauerbau und Grenzöffnung entstandene Situation ist eine einmalige Gelegenheit, der Öffentlichkeit den dauerhaften Wasserzugang auf einer Länge von 3,5km zu ermöglichen. Eine Reprivatisierung des Ufers würde einen in Europa einmaligen Anachronismus bedeuten. In ganz Europa werden Seeufer geöffnet, nicht geschlossen. Eine Uferprivatisierung wäre ein über Potsdam hinausweisendes fatales Signal an den Rest des Landes zum Umgang mit Uferzonen in Zeiten leerer Kassen.
Das öffentliche Interesse an einem offenen Uferbereich ist immens. Das haben 7000 Unterschriften und zahlreiche Berichte und Leserbriefe in der Presse gezeigt.
Der Vorstand der Initiative Historische Uferregion tritt öffentlich für den Erhalt des Uferweges ein. Er hat eine Bürgersprechstunde zu diesem Thema eingerichtet. Gleichzeitig stellt er selbst in Frage, dass es ein öffentliches Interesse an einer offenen Uferregion gibt.
Nach der inzwischen vom Landgericht in Cottbus kassierten Entscheidung der Oberfinanzdirektion Cottbus, Grundstücke am See zu verkaufen, haben es einige Kaufinteressierte mit Hilfe der OFD geschafft, Kaufverträge zu beurkunden, bevor die Stadt Potsdam von der OFD einen Bescheid erhielt. Eine Dienstbarkeit für den Weg haben diese trotz vorheriger Beteuerungen nicht in den Kaufvertrag aufgenommen.

Potsdam 29.11.2004
Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Landgerichtes Cottbus, die Verkäufe von Seegrundstücken am Griebnitzsee vorerst zu stoppen. Die Stadt Potsdam ist damit in ihrem Entschluss, den gesamten Uferstreifen am Griebnitzsee dauerhaft öffentlich zu halten, gestärkt worden. Der Stadt Potsdam wurde vom Gericht bestätigt, schlüssig das Bestehen eines Erwerbsanspruches für den Uferstreifen dargelegt zu haben. Die Stadt wird damit erneut in die Lage versetzt, ihr bis in die unmittelbare Nachwendezeit zurückgehendes Uferkonzept zu realisieren. Wir werden sie dabei weiter unterstützen.

Potsdam, den 24.11.2004
Die Oberfinanzdirektion Cottbus hat sich dem Willen der Seeanrainer und den Drohungen ihrer Anwälte gebeugt. An die Anspruchsberechtigten nach dem Mauergesetz sollen jetzt Bescheide versandt werden, die ihnen den Kauf der seeseitigen Flurstücke zum Preis von 115€ pro qm ermöglichen soll. Das von der Stadt Potsdam bei der OFD geltend gemachte öffentliche Interesse wurde nicht anerkannt! Die rot-grüne Bundesregierung fällt mit der Unterstützung dieses Vorgehens der OFD hinter die Rechtsauffassung der Regierung Kohl zurück. Diese hatte bestätigt, dass das Vorliegen eines Flächennutzungplans - wie er in Potsdam für das Griebnitzseeufer besteht - ausreichend für die Manifestation des öffentlichen Interesses ist. Auch 7000 Unterschriften für die öffentliche Nutzung des Ufers konnten die OFD nicht vom Interesse der Öffentlichkeit am Griebnitzseeufer überzeugen. Die Brandenburgische Landesverfassung besagt: Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen frei zu halten und ggf. zu eröffnen. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet den Bund, Seeufer in seinem Besitz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Potsdam sich entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung weiterhin für eine öffentliche Nutzung des Griebnitzseeufers mit allen Mitteln einsetzt. Dabei werden wir sie unterstützen.

Potsdam, 9.11.2004
Zum 15. Jahrestag der Maueröffnung suchen wir Ihre Berichte und Fotos aus der Wendezeit zum Thema offenes Griebnitzseeufer und "Eroberung" des Postenweges durch die Potsdamer Bevölkerung. Schicken Sie uns Ihre Erlebnisse und Bilder per E-Mail oder Post oder rufen Sie uns an unter 0331/ 708795.

Potsdam 31.10.04
Mit Empörung und Befremden nehmen wir den jüngsten Angriff einiger Grundstückseigner am Griebnitzsee auf den demokratisch gewählten Oberbürgermeister unserer Stadt zur Kenntnis.
Kein Verständnis haben wir vor allem dafür, dass Jann Jakobs als Privatmann in juristische Auseinandersetzungen gezogen wird. 250.000 Euro oder sechs Monate Haft drohen die Kläger dem Bürgermeister als Privatmann an, dessen angebliche „Tat“ darin besteht, dass er als Amtsträger einen mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der Stadtverordneten durchgesetzt hat. Wenn er ihre am See gelegenen Grundstücke und den darüber laufenden öffentlichen Weg betritt, den Anlieger gerade mutwillig zerstört hatten, nimmt er lediglich seine Amtspflichten wahr.
Durch die Klage der Anrainer wird der Versuch unternommen, die Autorität der gewählten Institutionen durch persönliche Einschüchterung in Frage zu stellen.
Der Vorgang zeigt erneut, dass es bei der Auseinandersetzung nicht nur um den Uferstreifen am Griebnitzsee selbst geht. Hier wird symbolisch die Frage behandelt, wie viel Eigenmächtigkeit unserem Gemeinwesen zugemutet werden darf – und wie viel Respekt unsere demokratischen Institutionen brauchen.
Die Kläger sind Mitglieder des Vereins Historische Uferregion Griebnitzsee, der den Potsdamern gleichzeitig erklärt, dass der Weg das Ziel sei. Wie passt das zusammen?
Wenn dem Oberbürgermeister das Betreten des Uferweges unter Strafandrohung verwehrt werden soll, geht das jeden Bürger an: dann sind wir alle Bürgermeister.

Danke für die 6000 Unterschriften, die Sie in nur sechs Wochen für die Offenhaltung des Griebnitzseeufers gesammelt haben. Am 29.09. hat die Stadtverordnetenversammlung in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit von 32 zu 10 für den sofortigen Ankauf der Flächen gestimmt, die mit einem Entschädigungsanspruch nach Mauergesetz belastet sind. Die Stadt möchte einen öffentlichen Uferpark am Griebnitzsee errichten. Hierin wollen wir sie weiter unterstützen und bitten weiterhin um Ihre Mithilfe.

Griebnitzsee1.jpgÜbergabe der Unterschriften an den Potsdamer OB Jan Jakobs